Farbstoffe machen Kinder hyperaktiv

19.07.2010 09:35 von Daniela Ehlers

Neue Warnung auf Lebensmitteln

Kinder lieben knallbuntes Essen

Ob Geburtstagstorte, Bonbons oder Eis. Kinder lieben knallbuntes Essen. Doch der Schlemmer-Spaß kann ernste Folgen haben. Einige Farbstoffe in Lebensmitteln können Hyperaktivität auslösen. Ab 20. Juli 2010 müssen Nahrungsmittel einen Warnhinweis tragen.

Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen, steht dann auf den Packungen von Nahrungsmitteln, die mit Azofarbstoffen oder Chinolingelb gefärbt sind, so verlangt es eine EU-Richtlinie.

Eine Studie der Universität Southampton kam zu dem Ergebnis, dass der Konsum von einem Gemisch der Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen kann. Dies war in der Europäischen Union der Anlass, das Gesetz zu ändern und die Hinweispflicht einzuführen. Insbesondere die bei Kindern beliebten Süßigkeiten wie Fruchtgummis, Bonbons, Limonaden, Götterspeise, aber auch Backdekor werden mit den problematischen Stoffen gefärbt.

Ein Verbot der betroffenen Farbstoffe hätte einen besseren Schutz gerade auch für Kinder geboten.

Vor diesen Farbstoffen wird gewarnt:

E 102 Tatrazin
Gelber Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin oder Benzoesäure allergisch reagieren oder für Menschen mit Pseudoallergien. Nebenwirkungen sind Atemschwierigkeiten und Hautausschläge.
Enthalten in: Brausepulver, aromatisiertem Schmelzkäse, Kuchen, Keksen und Knabberartikeln.

E 104 – Chinolingelb
gelber Farbstoff. In den USA verboten, Krebsverdacht. Kann Asthma und Pseudo-Allergien auslösen.
Enthalten in: Senf und Würzsoßen, Marmeladen, Konfitüren, Gelee, Knabberartikeln, Speiseeis, Pudding, Kuchen, Keksen und Brauspulver.

E 110 – Gelborange S
künstlicher, oranger Azofarbstoff. Im Tierversuch wurden bei hoher Dosis Nierentumore festgestellt. Allergieauslösend. Löst vermutlich Neurodermitis oder Asthma aus.
Enthalten in: Senf, Knabberartikeln, aromatisiertem Schmelzkäse, Speiseeis, Pudding, Kuchen, Keksen, Marmeladen und Konfitüren.

E 122 – Azorubin
roter Azofarbstoff. Allergieauslösend wie E 110.
Enthalten in: Senf, aromatisiertem Schmelzkäse, Speiseeis, Pudding, Kuchen, Keksen, Marmeladen und Konfitüren.

E 124 – Cochenillerot A
roter Azofarbstoff. Kann Pseudo-Allergien auslösen, wenn bereits eine Allergie gegen Salicyl- oder Benzoesäure besteht, kann es zu Symptomen auf der Haut oder an den Atemwegen kommen.
Enthalten in: essbaren Käserinden und Wursthüllen, Soßen, Würzmitteln, Chutneys, Kuchen, Keksen, Speiseeis und Knabberartikeln.

E 129 – Allurarot AC
roter Azofarbstoff. Allergieauslösend, wenig Untersuchungen veröffentlicht.
Enthalten in: britischen Frühstückswürstchen, Hackfleisch mit einem Getreideanteil von mindestens 4 %, Brausepulver, Kuchen, Kekse, Pudding und Speiseeis.

 

Foto:Adam Zivner

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