ARGEn bleiben bestehen

09.07.2010 18:32 von Michael Weber

Bundesrat billigt neues Gesetz

Antrag auf ALG II

Der Bundesrat hat heute den vom Bundestag vorgelegten Gesetzen über die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Agenturen für Arbeit und der jeweils zuständigen kommunalen Träger im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugestimmt. In dieser Form der Leistungserbringung durch die Arbeitsgemeinschaften hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 eine unzulässige Form der Mischverwaltung gesehen. Die Bundesregierung war gefordert, durch eine neue gesetzliche Regelung Abhilfe zu schaffen, um bis Jahresende einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Das heute beschlossene Gesetz lässt die Zusammenarbeit der Agenturen und der Kommunen als besondere Verwaltungsform ausdrücklich zu und erfüllt damit die Vorgaben des Verfassungsgerichts.

Damit können in den Kommunen die ARGEn nun doch bestehen bleiben. Entsprechend kommentierte für den Niedersächsischen Landkreistag Landrat Bernhard Reuter erfreut: „Was noch zum Jahreswechsel als nahezu aussichtslos erschien, konnte durch einen parteiübergreifenden Kompromiss gelöst werden. Anderenfalls hätten die ARGEn in die getrennte Trägerschaft überführt werden müssen - ein Szenario der sozialpolitischen Steinzeit.“ Nun wird erwartet, dass in Niedersachsen nicht nur die bisherigen Landkreise zu ARGEn „optieren“, sondern auch neue Landkreise diesen Weg der Betreuung für Bezieher von ALG II gehen werden.

 

Foto: A.-R|Pixelio

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