Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen

Ratgeber: Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Berufsnahe Weiterbildung für Erwachsene

Die rasante Entwicklung des Arbeitsmarktes fordert von den Beschäftigen eine immer größere Qualifikation und die Bereitschaft zur Weiterbildung. In der Regel werden sie dazu vom Arbeitnehmer oder mit dessen Absprache zu betrieblichen Seminaren, stellenspezifischen Lehrgängen und vielen anderen Qualifizierungsmaßnahmen geschickt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.

Bildungsurlaub ist anders als die betriebliche Weiterbildung das Recht eines Arbeitnehmers, sich selbst und seine Fähigkeiten nach eigenem Wunsch und in selbst ausgesuchten Bereichen zu qualifizieren. Das können auch Weiterbildungen sein, die nichts mit der aktuellen Position des beschäftigten zu tun haben. Diese Maßnahmen eröffnen den Arbeitnehmern damit, ihren Marktwert für andere Arbeitnehmer potenziell zu erhöhen und für sich selbst die Vorteile von Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene zu erkennen.

Ratgeber: Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist das gesetzlich festgeschriebene Recht auf berufsbegleitende Bildung bzw. Weiterbildung und dient in Niedersachsen der „Erwachsenenbildung im Sinne des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes“ (Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Ein Ziel ist es, Arbeitnehmern einen Einstieg in das lebenslange Lernen zu ermöglichen und sich selbst in Bereichen, die für die Arbeitswelt relevant sind weiterzubilden, ohne dass dies für die Tätigkeit am aktuellen Arbeitsplatz relevant sein muss. Bildungsurlaub ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer Angebote wählt, die vom Land Niedersachsen entsprechend anerkannt sind. Die möglichen Ausrichtungen sind vielfältig. Dabei kann es sich beispielsweise um Schulungen in Software oder anderen Bereichen handeln, um einen Bildungsurlaub mit Sprachkurs oder um Bausteine zum Stressabbau.

Niedersachsen: Wie viel Bildungsurlaub steht einem Arbeitnehmer zu?

In Niedersachsen hat jeder Arbeitnehmer das Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub, während denen er eine Lohnfortzahlung erhält. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, nicht genutzte Tage aus den beiden Vorjahren hinzuzuaddieren, wenn der Bildungsurlaub dann komplett genommen wird. Ebenfalls werden durch Krankheit verpasste Tage nicht gezählt. Details sind im Gesetzestext nachzulesen oder bei der zuständigen Gewerkschaft zu erfragen.

Ratgeber: Wie wird Bildungsurlaub beantragt?

Bildungsurlaub muss dem Arbeitgeber vier Wochen vor Antritt schriftlich mitgeteilt werden. Widerspricht der Arbeitgeber nicht, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Ein Widerspruch ist nur unter sehr eingeschränkten Umständen möglich. Einer sind zwingende betriebliche oder dienstliche Belange. Eine andere Möglichkeit ist, dass andere Arbeitnehmer Vorrang haben oder bereits die betriebliche Kapazität an Bildungsurlaub ausgeschöpft ist. Allerdings ist bei einem abgelehnten Antrag eine erneute Verweigerung des Arbeitgebers im Folgejahr nicht möglich.

Kurzzusammenfassung:

  • Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers.
  • Er soll den Einstieg in die Erwachsenenbildung/das lebenslange Lernen erleichtern.
  • Der Bildungsurlaub darf fünf Arbeitstage im Jahr umfassen.
  • Das Gehalt läuft während der Bildungsmaßnahme weiter.
  • Arbeitgeber können nur bei zwingenden Gründen ablehnen.

Foto: Clipdealer

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