Kfz-Versicherung einfach wechseln
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Kfz-Versicherung einfach wechseln

von Redaktion
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Nicht nur zum Stichtag 30.11. eine neue Haftpflicht suchen

Die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist eine lukrative Möglichkeit den einen oder anderen Euro zu sparen. Nicht selten können Sie bei einem Autoversicherungsvergleich erhebliche Summen sparen. Insbesondere je näher es zu dem Stichtag 30. November kommt und einzelne Assekuranzen noch nicht ihre gewünschten Versicherungsnehmer-Zahlen erreicht haben, purzeln die Preise und steigen die Rabatte deutlich. Wechseln lohnt sich häufig, denn es gibt fast immer eine Versicherung, die noch günstigere Konditionen bietet.

Unkompliziert Kfz-Versicherung wechseln

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, ist einiges zu beachten. Am wichtigsten: Das Kündigungsschreiben privater Kfz-Haltern muss bis zum 30. November des laufenden Jahres bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, da sich andernfalls der bestehende Vertrag um weitere zwölf Monate verlängert. Ausnahmen dieser Frist sind selten. Bei gewerblichen Versicherungen ist dies jedoch anders. Diese laufen in der Regel exakt zwölf Monate und haben entsprechend andere Kündigungstermine.

Sie können aber nicht nur zum Jahrensende Ihre Kfz-Versicherung wechseln, sondern unter Umständen eine Sonderkündigung beanspruchen. Dies ist der Fall, wenn die Beiträge bei gleichbleibender Leistung erhöht werden, ein Fahrzeug an- oder abgemeldet wird oder – häufig vergessen – die Versicherung einen Schadenfalls bearbeitet hat.

Wichtig: Eine Kündigung ist nur dann sinnvoll, wenn bereits eine neue Police gefunden ist. Es besteht Versicherungszwang für zugelassene Kfz!

Die ordentliche Kündigung

Laut Gesetzgeber darf jeder einmal im Jahr seine Kfz-Versicherung wechseln. Die reguläre Kündigungsfrist bei den meisten Versicherern beträgt mindestens 4 Wochen. Weil in der Regel die Versicherungen für das laufende Kalenderjahr abgeschlossen werden, ist der letzte mögliche Termin eines jeden Jahres bei einer ordentlichen Kündigung der 30.11. Die einmonatige Kündigungsfrist ist also auch der Grund, warum der 30.11. in den Medien meist als der Stichtag für die letzte Möglichkeit des Versicherungswechsels angegeben wird.

Die außerordentliche Kündigung

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. In folgenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung der laufenden Kfz-Versicherung möglich:

  • Änderung der AGB
    Wenn die Versicherungsgesellschaft von sich aus die AGB bzw. Versicherungsbedingungen gravierend ändert, so stellt dies für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit dar, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Man kann so ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln. Details sind ggf. in der Versicherungspolice zu finden.
  • Wechsel des Pkw
    Wer sich einen neuen Pkw kauft oder den alten abgemeldet und wieder zugelassen hat, der kann selbstverständlich auch die Kfz-Versicherung wechseln. Sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird, endet der Versicherungsschutz automatisch, ein neues Fahrzeug kann bei einem beliebigen Anbieter versichert werden.
  • Beitragserhöhung
    Kommt es unterjährig zu Erhöhung der Beiträge, so können Sie von sich aus die alte Autoversicherung kündigen und zu einer neuen wechseln. Die Beitragserhöhungen könnten sich zum Beispiel auf die Typ- oder Regionalklassen beziehen. Der Grund der Beitragserhöhung spielt hierbei keine Rolle.

Als Tipp: Beachten Sie, dass wenn Sie ihren PKW noch nicht länger als ein Jahr bei ihrer Versicherung versichert haben, dass Sie im Falle einer vorzeitigen Kündigungen unter Umständen bereits im Voraus geleistete Zahlungen nicht erstattet bekommen.

Kündigung im Schadensfall

Eine weitere Möglichkeit ist die Kündigung im Schadensfall. Halter sind berechtigt, die Kfz-Versicherung zu wechseln, wenn es zum Eintritt eines Schadensfalles gekommen ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann bis zu vier Wochen nach Beendigung der Schadensbearbeitung. Das heißt, Sie können innerhalb von vier Wochen nachdem die Schadensangelegenheit reguliert wurde, fristlos kündigen. Hierbei ist jedoch immer zu beachten, dass dies zur Folge hat, dass der gesamte Jahresbeitrag berechnet wird. Das heißt, Sie bekommen keine Rückerstattung.

Wichtig: Lesen Sie vor einer Kündigung im Schadensfall immer die entsprechenden Versicherungsklauseln!

Kfz-Versicherung springt bei Unfällen ein

Kfz-Versicherungswechsel – wie geht das?

Welche Informationen und Unterlagen sind bei einem Wechsel der Versicherung erforderlich? Zuerst ist es ratsam, die Leistungen der bisherigen Versicherung zu prüfen und aufzulisten. Diese sind in der Versicherungspolice hinterlegt. Mit diesen Angaben lassen sich weitere Angebote besser abgleichen. Ein Online-Tarifrechner hilft bei einem detaillierten Versicherungsvergleich der Kfz-Haftpflicht sowie Teil- und Vollkasko.

Möglicherweise ist es sinnvoll, die Kaskoversicherung zu reduzieren oder die Schadenssummen anzupassen. Hinzu kommen ggf. Änderungen bei der Selbstbeteiligung, das Binden an eine Partnerwerkstatt, das Optieren bei Wildschäden oder die Anpassung der jährlichen Kilometerleistung.

Um eine neue Versicherung zu finden, benötige Sie noch Angaben zum Auto. Diese sind im Fahrzeugschein hinterlegt. Dort finden sich unter anderem die genaue Modellnummer, die Leistungsstärke, das Baujahr usw. Mit diesen Angaben sowie mit Angaben zur eigenen Person und Fahrpraxis (nach Datum des Führerscheins) lassen sich die Angebote von Kfz-Versicherungen sehr genau vergleichen. Besonders wichtig sind die Schadensfreiklassen – die Jahre ohne Versicherungsschaden. Diese Schadenfreiheitsklassen sind bei allen Versicherungsgesellschaften identisch geregelt. Allerdings gewähren die Versicherer daraus resultierend unterschiedliche Rabatte auf den Normaltarif – die sogenannten Prozente. Bei einem Vergleich kommt es auf die zu zahlende Gesamtsumme an. Dennoch dürfen nicht die Prozente der einen Versicheurng mit der der anderen vergleichen werden. Maßgeblich ist jeweils die Schadensfreiklasse.

Info: Da man bei Zulassung eine so genannte Doppelkarte einer Versicherungsgesellschaft vorlegen muss, ist jedes Fahrzeug nach Zulassung haftpflichtversichert. Der eigentliche Versicherungsbeginn beginnt jedoch erst durch die pünktliche Zahlung des Beitrages zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Wird der Erstbeitrag nicht innerhalb von vierzehn Tag nach Erhalt des Versicherungsscheines beglichen, erlischt auch rückwirkend die vorläufige Deckung!

Kfz-Versicherung: Tarifrechner nutzen

Ein Kfz-Versicherungen-Tarifrechner im Internet ermöglicht dem Nutzer einen besonders schnellen Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote. Mit dem Online-Tool lassen sich die verschiedensten Versicherungsunternehmen mit den dazugehörigen Tarifmodellen miteinander vergleichen.

Achtung: Nicht alle Tarifrechner beinhalten alle Versicherungsangebote! Nutzen Sie ggf. mehrere Rechner.

Wichtig: Wohnort und Parkmöglichkeiten (Garage/Straße) sind ebenfalls sehr relevant für die Versicherungsprämien. Daher ist es möglich, dass verschiedene Personen mit sonst identischen Daten aus unterschiedlichen Orten denselben Fahrzeugtyp zu völlig verschiedenen Summen versichern können.

Kfz-Versicherung wechseln und sparen

Finden Sie über den Online-Rechner eine neue Versicherung, sollten Sie die Versicherung automatische durch den neuen Anbieter kündigen lassen. So entstehen keine Lücken bei der Pflichtabsicherung und sie haben weniger Arbeit. In der Regel sind diese Abläufe unkompliziert per Mausklick möglich.

Kfz-Versicherung: das Kündigungsschreiben

Wer sich dennoch für eine eigene Kündigung entscheidet, muss schriftlich kündigen. Wir empfehlen einen Brief per Einschreiben und mit Bitte um Bestätigung des gewünschten Termins zu schicken.

Achtung: Bei der Kündigungsfrist ist der Posteingang entscheidend!

Im Falle einer Sonderkündigung muss sich der Versicherte nicht an ein spezielles Datum halten, jedoch gilt auch hier eine einmonatige Kündigungsfrist. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben ist außerdem beim Abmelden eines Kfz nachdrücklich zu empfehlen.

Fotos: Clipdealer

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