Säugling stirbt an Schütteltrauma
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Säugling stirbt an Schütteltrauma

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Hat das Gericht eine Mitschuld?

Letzte Woche ist in Lüneburg ein Säugling an Schütteltrauma verstorben. Die Ermittlungen laufen derzeit noch, unter Verdacht stehen die Eltern. In der Kritik der regionalen Medien stehen auch die Gerichte in Lüneburg, die den Vorgaben des Jugendamtes nicht gefolgt sein sollen. Denn das Sorgerecht für das Baby war Gegenstand eines Verfahrens. Wäre der Tod des Säuglings vermeidbar gewesen?

Das Landgericht zeigte sich heute in einer Mitteilung an die Medien fassungslos über vorschnelle Verlautbarungen und Schuldzuweisungen von Teilen der Presse. Das Gericht wies die Anschuldigungen zurück, sachgerechten Anträgen des Jugendamtes nicht gefolgt zu sein und deshalb den Tod des Kindes mitverantwortet zu haben. Demnach fand am 26. Mai 2010 unter Beteiligung des Jugendamtes, des Verfahrensbeistandes und der Eltern eine mündliche Anhörung statt, als dessen Ergebnis alle Beteiligten einverständlich die Rückführung des Kindes und die Einrichtung einer Familienaktivierung vereinbarten. Eine solche Familienaktivierung bedeutet nach Aussagen des Gerichtes eine sehr intensive Betreuung vor Ort durch Mitarbeiter des Jugendamtes.

Abgelehnt hat das Gericht jedoch die dann noch gestellten Anträge des Jugendamtes, das alleinige Sorgerecht auf den Vater zu übertragen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch für sechs Monate beim Jugendamt zu belassen. Das Gericht sah sich gezwungen, den Vorrang der öffentlichen Hilfen wie eine Familienaktivierung vor dem Entzug der Sorge zu stellen. Diese Entscheidung verstehe sich als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie aus den Erfahrungen eines Unrechtsstaates, in dem der Staat wesentlichen Einfluss auf die Erziehung der Kinder nehmen wollte. Auch eine teilweise Entziehung des Sorgerechts durch Belassung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hielt das Gericht nicht für verhältnismäßig und dem Geiste der getroffenen Vereinbarung widersprechend.

Mit dieser sachlichen Klarstellung rufen die beteiligten Lüneburger Gerichte zu einer sachlichen Erörterung aller sich stellenden Fragen auf, die zur Vermeidung weiterer tragischer Fälle dienen können. Die Sachlage ist nicht abschließend geklärt, aber schon jetzt zeigt sich ein Dilemma. Denn ein vollständiger Ausschluss jeden Risikos ist nicht möglich. Bei tragischen Todesfällen von Säuglingen und Kindern wird immer wieder die Frage gestellt werden müssen, ob sie vermeidbar gewesen wären. Umso mehr gilt dies, wenn das Jugendamt bereits über mögliche Probleme informiert ist. Trotz des großen Aufschreis der Öffentlichkeit dürfen nicht die Rechte und Pflichten der Eltern und das Wohl des Kindes aus den Augen verloren werden. Oberstes Ziel bei zweifelhaften Fällen muss der Schutz des Kindes sein. Aber ebenso muss es oberstes Ziel sein, das Kind bei seinen Eltern aufwachsen zu lassen.

Foto: Clipdealer

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