Maklercourtage in Niedersachsen

Courtage für den Makler?

von Redaktion
3 Minuten Lesedauer

Wann zahlen Sie wie viel Provision

In Niedersachsen wechseln praktisch tägliche Immobilien den Besitzer und viele Wohnungen werden neu vermnietet. Häufig ist ein Makler an diesen Geschäften beteiligt. Dieser eerhält für seine umfangreichen Tätigkeiten eine Maklerprovision. Diese wird in Fachkreisen auch als Courtage bzw. Maklercourtage bezeichnet. Die Courtage unterscheidet sich jeweils zwischen einer Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung oder einer Kaufimmobilie. Der Immobilienmakler ist in einigen deutschsprachigen Regionen auch als Courtage-Makler bekannt. Für Sie stellt sich die Frage: Wann zahlen Sie an einen Makler wie viel Provision bzw. Courtage? Die Sätze unterscheiden sich nicht nur zwischen Vermietung und Verkauf, sondern auch je nach Bundesland. Niedersachsen nimmt zudem eine Ausnahmestellung ein, da die Maklercourtage hier nicht landeseinheitlich geregelt ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es übrigens nicht. Es handelt sich vielmehr um Festsetzungen von Maklervereinigungen für bestimmte Regionen bzw. marktüblichen Sätzen.

Maklercourtage bei Vermittlung eines Mietobjektes in Niedersachsen

Der Courtage-Makler darf bei erfolgreicher Vermittlung eines Mietobjektes in der Regel zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer als Provision für seine Tätigkeit verlangen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Eine höhere Vergütung darf der Courtage Makler gemäß Paragraph 3 des Wohnraumvermittlungsgesetzes nicht verlangen. Das Gesetz schließt zum einen Wucher aus, wenn Menschen in einer Notlage und auf dringender Wohnungssuche zum Beispiel sehr hohe Provisionen bezahlen sollen. Auf der anderen Seite soll so unlauterer Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der am besten geeignete Mieter, nicht der zahlungskräftigste soll die Wohnung bekommen.

Aber Achtung: Nach einer Gesetzesänderung 2015, dem Mietrechtsnovellierungsgesetz bezahlt nach dem sogenannten Bestellerprinzip nur der Auftraggeber den Maklers. In der Regel ist dies der Vermieter. Die Kosten dürfen dann weder vom Makler noch vom Vermieter auf den Mieter umgeschlagen werden. Suchen Mietinteressenten über einen Makler eine Wohnung, müssen jedoch sie die Courtage an den Makler entrichten. Dieses gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen zur privaten Nutzung.

Courtage bei einem Immobilienverkauf in Niedersachsen

Die Gesetzeslage bei Kaufimmobilien ist etwas anders strukturiert. Hier gibt es lediglich Beschränkungen durch den Immobilienmarkt, nicht aber durch den Gesetzgeber. Der Markt regelt an dieser Stelle die Courtage-Höhe selbst. Abhängig ist diese von den ortstypischen Preisen. Für Niedersachsen ist die Courtage für den Verkauf und Kauf einer Immobilie leider nicht einheitlich geregelt. Sie beläuft sich in einigen Regionen auf 7,14 Prozent des Verkaufpreises, in anderen liegt sie niedriger zwischen 4,76 Prozent und 5,95 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie. Gelten die 7,14 Prozent, teilen sich Verkäufer und Käufer des Objektes die Makler-Courtage im Normalfall. In Regionen mit dem niedrigeren Satz, zahlt diesen üblicherweise der Käufer. Allerdings gilt: Der Immobilienmarkt ist fast frei von gesetzlichen Regelungen, sodass im Einzelfall nach Verhandlung andere Courtage-Sätze sowie eine andere Aufteilung verienbart werden können. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Beteiligten der Regelung zustimmen. Es gilt Vertragsfreiheit.

Achtung: Seit Januar 2021 gibt es eine Gesetzesänderung. Demnach müssen sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühren generell teilen. Dadurch schlagen einige Verkäufer ihren Anteil möglicherweise auf den Verkaufspreis.

Ein Beispiel soll die Arbeit eines Courtage-Maklers verdeutlichen: Eine vierköpfige Familie möchte sich gern ein kleines Haus kaufen. Sie sind bereits länger auf der Suche und wenden sich nunmehr an einen Makler. Über seine Annonce finden sie das für sie ideale Einfamilienhaus. Inklusive Grundstück soll das Haus rund 250.000,- Euro kosten. Für seine Vermittlungstätigkeit veranschlagt der Makler die in der Region üblichen 4,76 Prozent Courtage. Dies entspricht der stolzen Summe von 11.900 Euro (netto). Die Familie müsste diese Summe auch begleichen, wenn der Verkäufer einen Makler eingeschaltet hätte. Anders ist es in Regionen, in denen die 7,14 Prozent die marktübliche Courtage sind. Hier teilen sich Verkäufer und Käufer die Courtage von 17.850 Euro. Jeder würde 8.925 Euro zahlen. Ausnahmen sind anders lautende vertragliche Regelungen, die speziell bei der Aufteilung der Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer in der Praxis immer wieder vorkommen.

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