Hausratversicherung

Tipps zur Hausratversicherung

von Redaktion
1 Minuten Lesedauer

Absicherung bei Einbrüchen und Schäden im Haushalt

Versicherungen werden heutzutage in den vielfältigsten Varianten angeboten. Eine Hausratversicherung besitzen mittlerweile drei Viertel der Haushalte in Deutschland. Manch ein Versicherungsnehmer hat sich dennoch in einem Schadensfall schon mächtig erschrecken müssen, denn es kommt auch darauf an sich richtig zu versichern und deshalb kann ein eingehender Vergleich vor einem Abschluss einer Hausratversicherung schon ein entscheidender Faktor sein.

Bei einer Hausratversicherung geht es in erster Linie darum, sein eigenes Hab und Gut in Form von vorhandenen Mobiliar und entsprechendem Einrichtungsgegenständen bei einem Schadensfall abzusichern. Schon ein Wasserschaden durch eine Waschmaschine oder im schlimmsten Fall ein zerstörendes Feuer können den Wohnungsinhaber in den Ruin treiben. Der Versicherungsnehmer kann den Unterschied zwischen zwei Komponenten ausmachen. Zum einen betrifft es “Gegenstände”, die von der Versicherungspolice erfasst werden, den Hausrat. Auf der anderen Seite stehen die sogenannten “schädigenden Ereignisse”, gegen die der Versicherungsnehmer versichert ist.

Braucht man eine Hausratversicherung?

Grundsätzlich sollte sich jeder Wohnungsinhaber über eine Hausratversicherung Gedanken machen. Hat der Mieter gerade eine komplett neu eingerichtete Wohnung bezogen, dessen Mobiliar einen hohen Wert darstellt, wäre ein Versicherungsabschluss ratsam. Auch Single-Haushalte oder Wohnungseinrichtungen von geringerem Wert lassen eine Hausratversicherung ratsam erscheinen, schnell können im Schadensfall hohe Kosten entstehen und man steht vor dem finanziellen Ruin. In der Regel sind Einbruch, Brände, Wasserschäden, Vandalismus und Frostschäden in einer Police enthalten. Auch Unterbringungsmöglichkeiten im Schadensfall (vorübergehende Einquartierung in ein Hotel zum Beispiel) sollte in einer Versicherungspolice nicht fehlen.

Eine Hausratversicherung sollte idealerweise genau den Wert der entsprechenden Einrichtung und der Gegenstände absichern. Um diesen Wert abzuschätzen wäre ein Gespräch mit dem Versicherer vor Ort ratsam, um eine “Unterversicherung” oder eine “Überversicherung” zu vermeiden. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

Foto: Clipdealer

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