Neues Gaststättengesetz beschlossen
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Alkoholfreies muss billiger sein

von Michael Weber
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Neues Gaststättengesetz beschlossen

Die Landesregierung hat heute einen Entwurf eines neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss unter anderem, den Start für Existenzgründer zu erleichtern; Bürokratie abzubauen und den Alkoholmissbrauch besser zu bekämpfen. Unter anderem soll dies dadurch erreicht werden, dass zukünftig mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger sein muss als das billigste alkoholische.

Wesentlichster Punkt für Neueinsteiger in das Gastronomiegewerbe ist die Lockerung der zu erbringenden Nachweise. Damit soll es Existenzgründern erleichtert werden, ein Gastronomiegewerbe anzumelden und schneller genehmigt zu bekommen. Das Kabinett hat heute in Hannover dazu beschlossen, dass Gastronomen künftig nur noch der Anzeigepflicht für ihren Gewerbebetrieb nachkommen müssen. Bisher war eine Gaststättenerlaubnis erforderlich. Für diese mussten zahlreiche Unterlagen eingereicht und überprüft werden. In dem neuen Gaststättenrecht wird zudem auf Raumanforderungen und andere Regelungen verzichtet. Oliver Liersch, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium kommentierte diese Erleichterung mit den Worten: „Die bestehenden Doppelregelungen haben sich als zu schwerfällig und verfahrensaufwendig erwiesen.”.

Die bisherigen Regelungen sollen mit dem Gesetz deutlich verschlankt und vereinfacht werden. Ziel des neuen Gaststättengesetzes ist es deshalb auch, Bürokratie abzubauen und einen Großteil der bis heute meist vierstelligen Erlaubnisgebühren für den Existenzgründer einzusparen. Zukünftig soll es ausreichen, so heiß es im Gesetzesentwurf, die jeweilige Fachverwaltung – in der Regel bei der Kommune – rechtzeitig und ausreichend über die beabsichtigte Tätigkeit zu informieren. Für den Staatssekretär werde auf diese Weise, wie er bei der Vorstellung des Entwurfes sagte, „mustergültig Wirtschaftsförderung durch Kostenreduzierung und Bürokratieabbau gestaltet”.

Einen weiteren Schwerpunkt legt die Landesregierung auf die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Die Gastronomen werden verpflichtet, mindestens ein alkoholfreies Getränk preiswerter anzubieten als das günstigste alkoholische Getränk. Bislang war ein gleicher Preis ausreichend. Liersch begründete diesen Schritt damit, dass „dem Kunden die Entscheidung für ein alkoholfreies Getränk erleichtert werden” solle. Zugleich diene diese Verpflichtung dem Jugendschutz. Flatrates und ähnliche Aktionen werden damit für die Gastronomen noch schwieriger umsetzbar. Das ist auch gut so, denn neben dem Konsum von Alkohol sind selbst “Alkoholfreie Biere” ein Problem. Denn nicht nur Kinder können von dem Wort alkoholfreies Bier getäuscht werden, auch für alkoholkranke Menschen ist alkoholfreies Bier oft der Auslöser zu einen Rückfall, da es einen kleinen Anteil von Alkohol enthält.

Zur Einhaltung dieser Verpflichtung sollen die Wirte überprüft werden. Das gilt auch für den verbotenen Ausschank von Alkohol an sichtbar betrunkene Gäste. Hier wird das Bußgeld bei Missachtung des Verbots von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Für Liersch der Beweis, dass die Bemühungen um Entbürokratisierung und die Wahrnehmung von Verantwortung sich nicht ausschließen müssen.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Dieser muss zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Nach dessen Zustimmung soll das Wirtschaftsministerium dem Kabinett in drei Jahren über die Auswirkungen des neuen Gaststättengesetzes ausführlich berichten.

Foto: Clipdealer

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