Sicherheitsverwahrung
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Eckpunkte zur Sicherheitsverwahrung

von Michael Weber
1 Minuten Lesedauer

Busemann: „In wesentlichen Punkten unterstützenswert“

Als „Schritt in die richtige Richtung und in wesentlichen Punkten unterstützenswert” hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Eckpunkte zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung bezeichnet. „Für die Beurteilung, ob ein Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, sind in erster Linie die von ihm begangenen Taten entscheidend. Deshalb ist der Zeitpunkt der Verurteilung auch der beste Zeitpunkt für die Prognose”, sagte Busemann.

Ebenso begrüßte Busemann grundsätzlich den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, die künftig auch bei Ersttätern möglich werden soll. Korrekturbedarf sieht Busemann dennoch: „Wir müssen ausschließen können, dass Betroffene über Verzögerungen des Verfahrens freikommen, auch wenn sie noch gefährlich sind.” Der Minister hofft, dass durch die vorbehaltliche Sicherungsverwahrung auch die Fälle erfasst werden können, die zurzeit noch unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fallen. Busemann möchte aber den Täterkreis ausdehnen: Es erscheine nicht sachgerecht, „Sicherungsverwahrung ausschließlich auf Gewalttäter und Sexualstraftäter zu beschränken. Wenn andere Straftäter eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sind, müssen auch sie in Sicherungsverwahrung untergebracht werden können.”

Die Bundesrepublik muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ihre Gesetzgebung zum Thema Sicherheitsverwahrung ändern. Derzeit arbeitet das Bundesjustizministerium an neuen Eckpunkten.

Foto: Clipdealer

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