Einheitliche Kommunalverfassung

Einheitliche Kommunalverfassung

von Michael Weber
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Schünemann legt Entwurf vor

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann den Entwurf eines einheitlichen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Eine Zustimmung im Landtag vorausgesetzt würde das Gesetz zu Beginn der nächsten Kommunalwahlperiode am 1. November 2011 in Kraft treten. Für die Landesregierung war dabei unter anderem wichtig, dass die in den verschiedenen Kommunen derzeit geltenden Regelungen vereinheitlicht werden. Der Innenminister betonte: „Niedersachsen übernimmt damit im Ländervergleich eine Vorreiterrolle.“ Die Opposition sprach dagegen von einem enttäuschenden Entwurf, der keine Probleme löse. Das große Dilemma der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen werde so nicht angepackt. Die Landesregierung verpasse erneut, an die Wurzel des kommunalpolitischen Verdrusses zu gehen.

Schünemann hält das neue Gesetz für praxisnäher. Es halbiere den Normenbestand im Kommunalverfassungsrecht und mache durch die Änderungen die ehrenamtliche Mitwirkung in den Gemeinden attraktiver. Unter anderem sollen Orts- und Stadtbezirksräte mehr Entscheidungszuständigkeiten erhalten und erstmalig sollen auch Entscheidungskompetenzen auf die Fachausschüsse übertragen werden können.

Nach Gesetzesvorlage fällt die Altersgrenze von 68 Jahren für Hauptverwaltungsbeamte. Ebenso plant die Regierung, die Stichwahl bei kommunalen Wahlen abzuschaffen. Punkte, die von der Opposition kritisiert werden. Johanne Modder, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte heute dazu: „Im Extremfall könnte diese Regelung dazu führen, dass bei einer großen Anzahl von Kandidaten der Gewinner des ersten Wahlgangs mit seiner relativen Mehrheit lediglich eine verschwindend geringe Minderheit der Wahlbürger repräsentiert. Seine demokratische Legitimation für eine achtjährige Amtszeit wäre nur schmal.“ Sogar als „Abbau von Demokratie und Legitimation“ bezeichnete der innenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Ralf Briese, den Gesetzesentwurf. „Die Abschaffung der Stichwahl ist ein großer Fehler, damit sinkt die Anerkennung der Gewählten dramatisch.” Die drei Oppositionsparteien sehen einen Verlust von Legitimation und einen Abbau von Demokratie. Die Fraktion der Linken forderte sogar mehr direkte Demokratieelemente wie Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Ein Streitpunkt kristallisiert sich auch die sogenannte Drittschutzklage bei wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen. Modder sagte dazu: „Hier droht eine immense Klagewelle von allen privaten Unternehmern, die sich auf die eine oder andere Weise irgendwie benachteiligt fühlten.“ Die SPD befürchtet, dass hier aus rein ideologischen Gründen den Kommunen die eigene wirtschaftliche Betätigung versagt werde.  „Das ist privat vor Staat pur! Wenn man keine kommunale Wirtschaft will, kann man es auch direkt sagen“, so Modder. Schünemann selbst gebe an, dass bislang die Kommunalaufsicht die Einhaltung der betreffenden Vorschriften gewähre. Deshalb fragt die SPD-Expertin: „Warum dann eine für die Kommunen mit erheblichen Prozessrisiken verbundene Neuregelung erfolgen soll, bleibt unklar.“

 

Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration

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