Glücksspielmonopol

Glücksspielmonopol könnte kippen

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Nach EU-Urteil unterschiedliche Auffassungen

Der Europäische Gerichtshof hat Mitte dieser Woche ein Urteil gefällt, das der deutschen Gesetzgebung zum Thema Glücksspiel widerspricht. Die Bundesrepublik ist nun aufgefordert, das aktuelle Gesetz anzupassen. Das Gericht kam zu dem Entschluss, das staatliche Monopol auf Glücksspiele sei unzulässig. Es begründete diese Auffassung damit, dass eine Beschränkung zwar beispielsweise zur Suchtbekämpfung grundsätzlich möglich wäre. Deutschland unterlaufe diese Regelung aber durch eine intensive Werbung für Lotto und andere Glücksspiele. Zudem gebe es eine Reihe von privat geführten Spielhallen.

Die Gelder aus der Konzessionsabgabe fließen auf Landesebene zum großen Teil an Sport-, Kultur- und Sozialverbände, die mit den Mitteln Initiativen und Projekte finanzieren. Ein Aus würde einen deutlichen Einbruch im sozialen und kulturellen Gefüge zur Folge haben. Auch die Bekämpfung der Spielsucht könnte beim Wegfall des staatlichen Monopols gefährdet sein.

Entsprechend reagierte heute die Landesstelle für Suchtfragen kritisch auf das Urteil. Dieses habe eine große Tragweite für die zukünftige Gestaltung des Glücksspielmarkts in der Bundesrepublik, teilte die Landesstelle mit. Eine Liberalisierung, Marktöffnung und Ausweitung des Angebots von Glücksspielen lasse eine steigende Zahl von abhängigen Glücksspielern sowie eine erhöhte Gefährdung von Jugendlichen erwarten. Evelyn Popp, Vorstand der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen, führte aus: „Es ist zu befürchten, dass der bislang eingeschlagene, sehr bewährte Weg der Umsetzung von Jugend- und Spielerschutz durch eine Marktöffnung nicht mehr sicherzustellen ist. Dieser ist nur in einem kontrollierten Markt zu gewährleisten.“ Eine Liberalisierung erfordere weitaus umfassendere Aktivitäten, um möglichen individuellen und sozialschädlichen Folgen einer Glücksspielsucht für Betroffene, Angehörige und die soziale Gemeinschaft entgegenzuwirken. Nach Schätzungen belaufe sich die Zahl der betroffenen Menschen auf bis zu knapp 300.000, die ein krankhaftes Suchtspielverhalten zeigen, sowie bis zu fast 350.000 mit einem problematischen Umgang mit Glücksspielen.

Für die FDP war das Urteil zu erwarten. Ihr Fraktionsvorsitzender, Christian Dürr, teilte mit: „Wer Spielsucht wirklich bekämpfen will, der muss jetzt ran an den Staatsvertrag. Die FDP-Fraktion hat schon seit Langem immer wieder darauf hingewiesen, dass es hier Handlungsbedarf gibt.” Man benötige nun eine Regelung, die mit dem EU-Recht konform gehe. Mit einer Regulierung könne man auch die Suchtbekämpfung deutlich verbessern, die im Moment eher brachliege, so Dürr. Bei einer Regulierung des Glücksspielmarktes könne nach Auffassung der FDP das Land zwischen 150 und 200 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Damit könne auch die Finanzierung der Wohlfahrtsverbände und des Breitensports gesichert werden. Anders sehen das die Oppositionsparteien, die ein Festhalten am Monopol forderten, aber die Suchtbekämpfung ausbauen möchten.

Foto: Clipdealer

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