Mikrozensus 2017 in Niedersachsen

Mikrozensus 2017

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Das müssen die Niedersachsen über die Befragung wissen

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass dieses Jahr wieder eine Befragung im Rahmen des Mikrozensus stattfindet. Dabei wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren ein Prozent der Bevölkerung zu verschiedenen Themen befragt. Diese kleine Volkszählung hilft der Landesregierung, den Kommunen und Behörden, wichtige zukunftsweisende Entscheidungen für Niedersachsen zu treffen. Um die Befragung zu realisieren, werden 160 Interviewerinnen und Interviewer über das ganze Jahr verteilt etwa 38.000 Haushalte befragen.

Mikrozensus 2017 in Niedersachsen: Wer wird für die Befragung ausgewählt?

Es ist purer Zufall, wer befragt wird. Das Landesamt wählt nach einem bestimmten mathematischen Muster ein Prozent der Bevölkerung aus. Dabei soll möglichst eine repräsentative Stichprobe der Gesamtbevölkerung erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass daher die Befragten über ganz Niedersachsen verteilt leben.

Auskunftspflicht beim Mikrozensus

Wichtig für alle Ausgewählten: Es besteht Auskunftspflicht. Nach dem Gesetz mit dem sperrigen Titel “Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte”, kurz Mikrozensusgesetz, müssen die Ausgewählten nach § 7 Auskunft erteilen. Es gibt nur eine Ausnahme. In Absatz 4 des Paragrafen ist geregelt, dass Angaben zu Anlagevermögen, vermögenswirksamen Leistungen sowie einzelne Angaben zu Wohn- und Lebensverhältnissen freiwillig sind. Entziehen sich Ausgewählte der Befragung, droht ein Zwangsgeld.

Wichtig: Auch wenn die Ausgewählten zur Teilnahme verpflichtet sind, dürfen Sie selbst über die Art der Befragung entscheiden. Zur Auswahl stehen ein Besuch eines Interviewers, eine telefonische Befragung oder das Beantworten eines Erhebungsfragebogens.

Zugleich stellt das Statistische Landesamt sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse ausschließlich für statistische Zwecke genutzt werden. Das schließt unter anderem die Trennung von Namen und Anschrift der Befragten sowie die Antworten ein.

Mikrozensus: Was wird gefragt?

Der Mikrozensus hat die Aufgabe, die Bevölkerungsstruktur in Niedersachsen möglichst exakt zu erfragen und die Ergebnisse statistisch aufzubereiten. Die einzelnen Daten werden dabei in langjährige Entwicklungsstatistiken eingepflegt. Die Fragen behandeln zum Beispiel die Wohnverhältnisse (Anzahl Singlewohnungen), die Erwerbs- und Vermögenssituation, einen Migrationshintergrund und Daten zur Familie.

Die so gewonnenen statistischen Daten sind eine wichtige Basis für Entscheidungen des Landes und seiner Behörden. Stellt sich beispielsweise heraus, dass immer mehr Einpersonenhaushalte existieren, wird der soziale Wohnungsbau entsprechend neue Schwerpunkte erhalten. Stellt sich heraus, dass sich der Altersdurchschnitt von den bisherigen Prognosen wegbewegt, werden entsprechende sozial- und strukturpolitische Entscheidungen zu treffen sein. Kurz: Die niedersächsischen Entscheidungsträger können auf Basis der aktuellen Daten ihre zukünftigen Entscheidungen optimieren.

Der Mikrozensus ist eine kleine Volkszählung

Der Mikrozensus existiert seit 60 Jahren und wird manchmal nicht ganz korrekt als kleine Volkszählung bezeichnet. Anders als bei großen Volkszählungen (die heute als Zensus weitergeführt wird) arbeiten die Behörden aber mit einer repräsentativen Zufallsgruppe. Diese Vorgehensweise erlaubt es, Daten relativ genau hochzurechnen. Das gelingt allerdings in großen Kommunen besser als in kleinen. Denn bei einer Stichprobe von nur einem Prozent der Bevölkerung kann in kleinen Kommunen, Dörfern und dünn besiedelten Landkreisen die so gewonnene Datenbasis deutlich von der Realität abweichen. Dennoch sind aktuelle Daten für das gesamte Land für alle Politiker, Behörden und Entscheider von großer Bedeutung.

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