Hundegesetz
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Opposition fordert rasches Hundegesetz

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Sachkundenachweis für Kampfhundebesitzer?

Die neue Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen hatte vor wenigen Tagen ein neues Hundegesetz angekündigt. Darin soll es verbindliche Vorschriften geben, wie die Befähigung des Besitzers nachzuweisen ist. Die Opposition kritisiert die bisherigen Ankündigungen als zu unkonkret und fordert eine rasche Gesetzesvorlage.

Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag, Karin Stief-Kreihe, kommentierte: „Frau Grotelüschen setzt die Ankündigungspolitik ihres Vorgängers nahtlos fort.“ Der Hinweis darauf, als Mutter von drei Kindern verfolge die Ministerin das Thema aufmerksam, ehre sie. Stief-Kreihe weiter: „Als Ministerin muss Frau Grotelüschen aber Lösungsansätze aufzeigen. Ihre Ankündigung ist – abgesehen von der etwas spontanen Steueridee – aber nichts anderes, als die Beschreibung einer seit eineinhalb Jahren verfahrenen Situation.“ Auch aus Reihen der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Landtag kam Kritik. Der tierschutzpolitische Sprecher, Christian Meyer, bezeichnete eine Überarbeitung des Hundegesetzes als „seit Langem überfällig“. Grotelüschen müsse ihren Worten jetzt konkrete Taten folgen lassen und auch einen entsprechenden Entwurf vorlegen.

Umstritten ist schon jetzt die Frage nach einem Sachkundenachweis. Meyer beschrieb: „Das Problem liegt am oberen Ende der Leine. Eine obligatorische Haftpflichtversicherung und bessere Halterschulung und -prüfung sind daher überfällig.” Ähnlich verfahren beispielsweise andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen. Um Beißattacken zukünftig auszuschließen, müssten in Übereinstimmung mit den Tierschutzverbänden verbindliche Sachkundenachweise auf den Weg gebracht werden.

Umgangssprachlich nennt man diese Sachkundenachweise Hundeführerschein. Das Problem ist hierbei, dass verschiedene Hundezüchterverbände hier völlig andere Maßstäbe ansetzen und es keinen verbindlichen einheitlichen Rahmen gibt, der mit konkreten Inhalten gefüllt werden kann. Politisch umstritten ist auch, ob – wie von Meyer gefordert wird – alle Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen sollen. In der Vergangenheit wurde eine Rassenliste geplant, die Hunde nach der sogenannten 20-40-Regel entscheidet. Demnach sind alle Hunde über 40 Zentimeter Höhe oder ab 20 Kilogramm Körpergewicht als potenziell gefährlich einzustufen. Die Besitzer dieser Hunde müssten entsprechende Auflagen erfüllen. Diese Rassenliste ist vom zuständigen Ministerium aber immer wieder verschoben und auf Eis gelegt worden. Nach Andeutungen von Grotelüschen ist sie anscheinend endgültig vom Tisch. Meyer begrüßte den Wegfall der „absurden“ Liste mit dem Hinweis: „Auch kleine Hunde können schwere Verletzungen bei Kindern verursachen oder werden nicht artgerecht gehalten.”

Wie der Sachkundenachweis zukünftig aussehen soll, ist aber noch offen. Die SPD fordert hier eine konkrete Aussage der Ministerin: „Keine der offenen Fragen wurde beantwortet. Soll der Nachweis für alle Hundebesitzer gelten?“, fragte Stief-Kreihe. Sie fügte hinzu: „Was ist mit einem Halter, der bislang einen Mops hatte und nun auf eine größere Hunderasse umsteigt?“

Foto: Clipdealer

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