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Busemann begrüßt Urteil

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannte Vorratsdatenspeicherung heute in einem Urteil für verfassungswidrig erklärt. Das entsprechende Gesetz hatte Telekommunikations- und Internetanbieter verpflichtet, Daten zu protokollieren. Diese beinhalteten zum Beispiel Informationen, wer wann mit wem telefoniert hat oder im Internet gesurft ist oder E-Mails verschickt hat. Das Gesetz ist mit dem Urteil ausgesetzt.

Im Urteil begründeten die Richter unter anderem: „Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland.“ Weiter heißt es: „Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“

Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „Erfolg für die Bürgerrechte“ bezeichnet. „Ich begrüße es sehr, dass unsere höchsten Richter die Messlatte für die Datensicherheit sehr hoch gelegt haben”, sagte Busemann in Hannover. Der Minister führte aus, dass es aber richtig und wichtig sei, bei der Strafverfolgung auch auf Telefon- oder Internetdaten zurückgreifen zu können. Solche Hilfsmittel seien bei der Verfolgung von beispielsweise Kinderpornografie unverzichtbar.“

Der Rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Roland Zielke, begrüßte ebenfalls das Urteil: „Das Engagement für die Bürgerrechte hat sich gelohnt!“ Jeder Bürger sei durch das Gesetz wie ein potenzieller Straftäter behandelt worden. Es sei deshalb  auch richtig, unverzüglich alle Daten zu löschen.

Die Bundesregierung steht vor einer schwierigen Aufgabe, denn die Karlsruher Richter bezeichnen in Ihrer Urteilsbegründung die Vorratsdatenspeicherung als einen „besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.“ Aus diesen ließen sich bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. „Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen“, so das Urteil. Dies schaffe ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Viele andere Politikerinnen und Politiker begrüßten ebenfalls das Urteil. Die Kläger, darunter Politiker wie der ehemalige Bundesjustizminister Baum, hingegen sehen sich erst an einem Etappenziel. Denn das Gesetz müsse zwar in Deutschland überarbeitet werden, im Hintergrund schwebe aber eine europäische Richtlinie, die eben eine Datenspeicherung verlange. Ziel sei es nun, vor dem Europäischen Gerichtshof diese Richtlinie der Europäischen Union zu kippen. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, nationale Gesetze zu erlassen.

Foto: Clipdealer

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