Der Verfassungsschutz des nordsächsischen Bundeslandes wird die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „Überwachungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ im Rechtsextremismus beobachten.
Das gaben Innenministerin Daniela Behrens und Verfassungsschutzchef Dirk Pejril am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekannt.
„Die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Bedrohung für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen (Parteigruppe) ist aufgrund der Bezeichnung diesem Bereich zuzuordnen“, sagte Behrens.
Die AfD erreichte bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen 2022 11 % der Stimmen und ist derzeit die zweitgrößte Oppositionspartei im Land.
„Sie behandelt unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen mit Missachtung. Menschen mit Migrationshintergrund werden zu Bürgern zweiter Klasse gemacht. Sie propagiert schonungslos die sogenannte ‚Rückwanderung‘ von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft. Das ist wieder einmal bewiesen. Die Fortsetzung der Überwachung durch die Niedersachsen.“ Verfassungsschutz ist vor diesem Hintergrund eine logische Konsequenz“, sagte Behrens.
Was bedeutet die Bezeichnung?
Ein Sprecher des niedersächsischen Verfassungsschutzes sagte der DW, dass die Einstufung eine Heraufstufung der AfD von Stufe 2 auf Stufe 3 ihrer dreistufigen Beobachtungsskala darstelle.
Anstatt nur ein klarer Fall von Überwachung zu sein, wie sie erstmals im Jahr 2022 bezeichnet wurde, galt der Landesverband der Partei nun als „zertifiziert rechtsextremistisch“ oder als „extremistisches Unterfangen“.
Dies senkt die Hürden für die Überwachung nachrichtendienstlicher Operationen, ermöglicht den Einsatz verdeckter Informanten und vereinfacht die Telekommunikationsüberwachung. Behrens sagte, da Extremisten nicht als Beamte arbeiten könnten, sei eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Mehrere andere Landesverbände der AfD tragen diese Bezeichnung bereits, ebenso wie die Spitzenpartei auf Bundesebene. Allerdings ficht die AfD diese Bezeichnung vor Gericht an.
Weitere folgen…
Herausgegeben von: Roshni Majumdar
