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Wahlen in Niedersachsen

von Michael Weber 17. Oktober 2020
Wahlen in Niedersachsen

Sie können sich diesen Text vorlesen lassen (KI-Stimme).

https://www.dein-niedersachsen.de/wp-content/uploads/penci-text-to-speech/post-3756.mp3?cb=1713958029.mp3
Demokratie lebt von Mitbestimmung, Gestaltung und nicht zuletzt von Wahlen. Das gilt auch für Niedersachsen. Rund sechs Millionen der etwa acht Millionen Einwohner sind regelmäßig zu Teilnahme an Wahlen aufgerufen. Diese sind unterteilt in Kommunalwahlen (Kreiswahlen und Gemeindewahlen), Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europawahlen. Die Abstimmungen unterliegen dabei alle bestimmten Eigenheiten. Aktuelle Informationen stellt das Land auf der Webseite des Landeswahlleiters zur Verfügung.

Beiträge über Wahlen in Niedersachsen

Ergebnisse der Landtagswahl 2022 in Niedersachsen

Bundestagswahl 2021 – Ergebnisse aus Niedersachsen

Kommunalwahlen: Stichwahlen in Niedersachsen 2021

Kommunalwahl 2021 – Ergebnisse

Ergebnisse Kommunalwahl 2019 in Niedersachsen

Europawahl 2019: Ergebnisse aus Niedersachsen

Ergebnisse der Landtagswahl 2017 in Niedersachsen

Bundestagswahl 2017 – Ergebnisse aus Niedersachsen

Kommunalwahl 2016 – Ergebnisse

Europawahl 2014: Ergebnisse aus Niedersachsen

Niedersachsen: Ergebnisse der Kommunalwahl 2013

Bundestagswahl 2013 – Ergebnis Niedersachsen

Niedersachsen: Landtagswahl 2013 – Ergebnisse

Niedersachsen Kommunalwahl 2011 – Ergebnisse

Niedersachsen: Kommunalwahl 2011

Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden turnusmäßig alle fünf Jahre statt. Dabei werden gewählt:
  • Ortsräte und Stadtteilräte/Gemeinderäte,
  • Stadträte und Gemeinderäte/Samtgemeinderäte,
  • Kreistag (Landkreise)/Regionsparlament (Region Hannover)
  • Direktkandidaten für die hauptamtlichen Posten der Bürgermeister/Oberbürgermeister
  • Direktkandidaten für die hauptamtlichen Posten der Landräte
Bei diesen Abstimmungen kann es folglich je nach Wahlkreis im Normalfall bis zu fünf Stimmzettel geben. Diese erlauben bis zu elf Stimmkreuze. Denn die drei Parlamente auf Kommunalebene wählen die Einwohner Niedersachsens durch jeweils drei Kreuze pro Wahlschein. Diese können jedoch beliebig auf Einzelkandidaten oder Parteien verteilt werden. Für jeden Kandidaten und jede Partei sind dabei maximal drei Kreuze pro Wahlberechtigten möglich. Dieses Bündeln und beliebige Aufteilen der Stimmen nennt sich kumulieren und panaschieren. Bei der Kreiswahl gibt es 45 Wahlkreise, bei den Gemeindewahlen 37 Wahlkreise. Die Wahl der hauptamtlichen Verwaltungsbeamten ist an eine absolute Mehrheit im ersten Wahlgang gekoppelt. Erreicht kein Kandidat die erforderliche Stimmanzahl von 50 Prozent plus eine Stimme, kommt es zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten zu einer Stichwahl. Diese findet 14 Tage später statt. Sieger ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Da es wegen Amtsaufgabe oder ähnlichen Gründen immer wieder unbesetzte Positionen für die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte gibt, sind außerhalb des turnusmäßigen Fünfjahresrhythmus immer wieder Nachwahlen erforderlich. Diese fasst die Landeswahlleiter in einer sogenannten „kleinen Kommunalwahl“ zusammen oder diese finden einzeln statt. Daher können die Wahlberechtigten auch außerhalb der großen Kommunalwahl zur Stimmabgabe aufgerufen sein. Durch die Kommunalwahl nehmen die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente vor Ort und bestimmen hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Diese Mitbestimmung hat am spürbarsten Auswirkung und begünstigt Personen, die sich vor Ort engagieren. Daher treten auf Kommunalebene sehr viele Einzelkandidaten ohne Parteizugehörigkeit an. In den vergangenen Jahren waren diese Einzelbewerber immer wieder sehr erfolgreich. Auch Wählergruppen sind immer wieder auf lokaler und regionaler Ebene erfolgreich, spielen aber landesweit keine Rolle. Rechtgrundlage:
  • Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
  • Niedersächsische Kommunalwahlordnung
  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Landtagswahlen

Bei den alle fünf Jahre abgehaltenen Landtagswahlen stimmen die Wähler über die Zusammensetzung des niedersächsischen Parlamentes ab. In Niedersachsen gibt es (09/2021) insgesamt 87 Wahlkreise. Es gilt das bekannte Verfahren mit zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden die Wahlberechtigten über den Direktkandidaten ihres Wahlkreises. Dieser zieht unabhängig vom Ergebnis seiner Partei in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme bestimmen die Wähler, wie viele Sitze eine Partei erreicht. Dabei gilt die Fünfprozenthürde. Parteien, die unterhalb dieser Grenze bleiben, erhalten keine Sitze – ausgenommen ihre Direktkandidaten gewinnen den jeweiligen Wahlkreis. Da es durch die Direktmandate aus den Wahlkreisen zu mehr Sitzen im Parlament kommen kann, als eine Partei erzielt, werden diese Überhangmandate mit einer Proporzberechnung durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. Die Landtagsabgeordneten entscheiden über alle Landesgesetze und -Verordnungen und wählen den Ministerpräsidenten. Außerdem sind sie Ansprechpartner für die Bürger in ihrem Wahlkreis. Rechtsgrundlage:
  • Niedersächsisches Landeswahlgesetz
  • Niedersächsische Landeswahlordnung

Bundestagswahlen

Bei der alle vier Jahre stattfindenden Bundestagswahl entscheiden die Niedersachsen gemeinsam mit den Bürgern in den anderen Bundesländern über die Zusammensetzung des Bundestags. Dieser entscheidet über Bundesgesetze und -verordnungen und wählt den Bundeskanzler. Wie bei der Landtagswahl gibt es das Prinzip der zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen die Wahlberechtigten die Abgeordneten in ihrem Wahlkreis. Niedersachsen ist für die Bundestagswahl derzeit (09/2021) in 30 Wahlkreise aufgeteilt. Dabei gilt grob ein Zuschnitt, der sowohl Landkreisgrenzen als auch Bevölkerungsanzahl berücksichtigt. So bestehen einige Wahlkreise aus mehreren Landkreisen, während die bevölkerungsreiche Region Hannover viergeteilt ist (zwei Wahlkreise Stadt, zwei Wahlkreise Umland). Die Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen direkt in den Bundestag ein – unabhängig vom Erfolg ihrer Partei. Wie bei der Landtagswahl entscheidet jedoch die Zweitstimme darüber, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag entsendet. Dabei gilt die Summe der bundesweit erreichten Stimmen als Grundlage für die Sitzberechnung. Allerdings ziehen von der Landesliste nach einem bestimmten Schlüssel anteilig Kandidaten in den Bundestag ein. Die direkt gewonnenen Wahlkreise sind dabei berücksichtigt. Sollte eine Partei mehr Wahlkreise gewinnen als Sitze erreichen, kommt es wiederum zu Überhangmandaten, die mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien kompensiert werden. Dadurch steigt die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag. Rechtsgrundlage:
  • Bundeswahlgesetz
  • Bundeswahlordnung

Europawahlen

Die Europawahl ist deutlich wichtiger, als viele Menschen meinen. Denn das Europaparlament hat in den letzten Jahren nicht nur an politisches Gewicht gegenüber der EU-Kommission gewonnen. Die dort beschlossenen Gesetze wirken auch auf die Mitgliedsstaaten. Der politische Gestaltungsraum für die Abgeordnete ist dadurch relativ groß. Die Europawahl unterliegt einigen Besonderheiten. Das Europaparlament wird durch Wahlen in allen Mitgliedsländern besetzt. Die Anzahl der Sitze pro Land ist durch einen Bevölkerungsschlüssel vorgegeben. Deutschland verfügt aktuell über 96 Sitze. Diese werden bei der Wahl nach Stimmenproporz verteilt. Dabei gibt es jedoch keine Fünfprozenthürde. Das bedeutet: Auch kleine Parteien können in das Europaparlament einziehen. Zudem gilt: Alle EU-Bürger ab 16 Jahren können wählen und das unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von der Staatsbürgerschaft auch an ihrem Wohnort. Bei der Wahl selbst haben die Bürger nur eine Stimme. Dabei wählen sie eine Partei mit einer Liste von Abgeordneten. Bei der Sitzverteilung ziehen diese Abgeordneten für ihre Partei in der Reihenfolge der Nennung in das Parlament ein. Die Wahl findet in Niedersachsen in 45 Wahlkreisen statt. Da es jedoch keine Direktwahlen von Kandidaten gibt, hängt die regionale Vertretung im Parlament von der Listenposition der Landesvertreter bei den Parteien ab. In der Regel sind aus Niedersachsen rund zehn Abgeordnete im Europaparlament vertreten. Das wechselt jedoch bei jeder Wahl. Rechtsgrundlage:
  • Europawahlgesetz
  • Europawahlordnung

Sozialwahlen

Von vielen Menschen nicht beachtet ist die Sozialwahl. Dabei handelt es sich um die drittgrößte Wahl in Deutschland. Die Wahlberechtigten bestimmen bei dieser Wahl mit, wer ihre Vertreter in den wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung im Bund sowie von fünf Ersatzkassen werden. Diese Vertreter entscheiden über die Interessen der Versicherten mit. Dabei gilt das Prinzip der Mitbestimmung der Mitglieder in Form des Selbstverwaltungsgedankens. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt. Die Unterlagen verschicken die Krankenkassen. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Zur Wahl stehen Wahllisten, die unter anderem Organisationen und Interessengruppen sowie Arbeitnehmervereinigungen und freie Listen beinhalten. Die Kosten für die Sozialwahl werden auf unter einem Euro pro Wahlberechtigten beziffert. Rechtsgrundlagen:
  • Verschiedene Passagen im Sozialgesetzbuch
Alle Angaben ohne Gewähr! Foto: Clipdealer

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