Die österreichische Polizei teilte am Freitag mit, sie habe einen der vier Männer festgenommen, die am späten Samstagabend, dem 17. August, aus einer geschlossenen medizinischen Einrichtung in Bayern, in der Gefangene behandelt werden, geflohen waren.
Er wurde im südösterreichischen Bundesland Steiermark festgenommen, rund 200 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Die Polizei teilte mit, dass der Mann sich bei seiner Festnahme am späten Donnerstagabend nicht gewehrt habe. Die Behörden hätten bereits damit begonnen, eine Genehmigung für seine Rückführung nach Deutschland zu beantragen.
Die bayerische Stadt Straubing, in der sich das Krankenhaus befindet, liegt relativ nahe der Grenze zu Österreich und der Tschechischen Republik.
„Das ist eine erste gute Nachricht“, sagte Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf in einer Erklärung und dankte zugleich den Behörden und der Bevölkerung für ihre Unterstützung.

Sechs Tage auf der Flucht und es geht weiter
Die anderen drei Männer sind noch immer auf freiem Fuß, fast eine Woche nachdem sie einen Mitarbeiter des Hochsicherheitskrankenhauses im bayerischen Straubing bedroht und verletzt und ihn gezwungen hatten, ein Sicherheitstor zu öffnen und ihnen so die Flucht zu ermöglichen.
Gegen alle drei verbleibenden Flüchtigen liegt ein Europäischer Haftbefehl vor und eine Fahndungsaktion ist im Gange.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei bereiten Anklage wegen des Verdachts der Geiselnahme und der Körperverletzung vor.
Die Polizei erklärte, die vier Entflohenen säßen wegen einer Mischung aus Rauschgift- und Eigentumsdelikten im Gefängnis und seien als Gefährder einzustufen.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärte inzwischen, dass Sicherheitsverfahren, Schutzmaßnahmen und gesetzliche Bestimmungen angesichts des Ausbruchs „intensiv überprüft“ würden. Der Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter solcher Einrichtungen müsse höchste Priorität haben, sagte sie.
Der Fall erregte in Bayern weitere Aufmerksamkeit, da am 8. August dieses Jahres ein weiterer Häftling während eines beaufsichtigten Freigangs ausgebrochen war.
