Die Staatsanwaltschaft München geht davon aus, einen der schlimmsten antisemitischen Angriffe in der deutschen Nachkriegsgeschichte aufgeklärt zu haben.
Polizei und Staatsanwaltschaft sagten am Donnerstag, dass neue Ermittlungen „eindeutig“ auf die Beteiligung eines im Jahr 2020 verstorbenen Mannes hindeuten.
Nach seinem Tod kamen weitere Informationen ans Licht, die dazu führten, dass der Fall im April 2025 wieder aufgenommen wurde.
Da sich die Ermittler nun davon überzeugt haben, dass der Täter identifiziert ist, es aber keine Möglichkeit gibt, den Verstorbenen strafrechtlich zu verfolgen, und keine Hinweise auf Komplizen bekannt sind, schließen sie die Akte erneut.

Worum geht es in dem Fall?
Am 13. Februar 1970 brach in der Jüdischen Kultusgemeinde für München und Oberbayern im Bereich ihres Seniorenheims ein Brand aus, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen.
Sie alle hatten den Holocaust überlebt und zwei waren Häftlinge in nationalsozialistischen deutschen Konzentrationslagern.
Die Staatsanwälte sagten, das Feuer sei mit einer „Benzinmischung“ gelegt worden, die an verschiedenen Stellen in einem Treppenhaus versprüht und angezündet worden sei, in der Hoffnung, eine Ausbreitung zu gewährleisten.
Weitere 15 Menschen wurden bei dem Brand verletzt, vier davon schwer. Das Gebäude in der Münchner Innenstadt erlitt durch die Kaminwirkung, die die Flammen in das Treppenhaus schleuderte, vor allem in den oberen Stockwerken schwere Schäden.

Was veranlasste die Ermittler dazu, die Akte erneut zu öffnen?
Die Ermittlungen wurden ursprünglich 2017 eingestellt, fast 50 Jahre nach den mutmaßlichen Tötungsdelikten.
Die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium München erläuterten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme am Donnerstag, was sie zur Wiederaufnahme des Verfahrens veranlasste.
„Ein Zeuge hat glaubwürdige Angaben zum Tatverdächtigen gemacht“, hieß es. „Sie sagte, dass der Verdächtige in den 1970er Jahren engen Kontakt zu einem ihrer nahen Verwandten gestanden habe. Kurz nach dem Tod dieses Verwandten gab sie ihr Wissen über die Angelegenheit preis.“
Die Behörden überprüften alte Akten und befragten im Zuge der erneuten Ermittlungen auch Kontaktpersonen des Tatverdächtigen.

Was sagten die Ermittler über den Verdächtigen?
Die Staatsanwälte identifizierten den Verdächtigen nicht und betonten, dass eine posthume Strafverfolgung in Deutschland nicht möglich sei und dass die Unschuldsvermutung auch im Todesfall gelte.
Sie identifizierten ihn als einen im Jahr 2020 verstorbenen Mann, der zum Zeitpunkt des Angriffs 25 Jahre alt war. Er habe sich damals regelmäßig im Bereich des Religionszentrums in der Reichenbachstraße aufgehalten, hieß es.
Er soll sich am Abend des Brandes in Sichtweite des Altenheims darüber beschwert haben, dass „die Juden alles haben“, und den Wunsch geäußert haben, sie anzuzünden, hieß es von den Ermittlern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stand das Gebäude innerhalb einer Viertelstunde in Flammen.
„Diese Anschuldigungen basieren auf glaubwürdigen Aussagen der Zeugin, die wiederum die Aussagen ihres verstorbenen Verwandten weitergegeben hat“, erklärte die Staatsanwaltschaft. „Weitere Angehörige bestätigten diese Aussagen.“
Was haben frühere Hintergrundermittlungen ergeben?
Die Staatsanwälte sagten außerdem, dass Hintergrundermittlungen ihren Verdacht weiter bestätigt hätten.
Der Verdächtige war damals ein bekanntes Mitglied der rechtsextremen Szene in München, Zeugen beschrieben ihn als Antisemiten mit einer „Hitler-Besessenheit“.
In seiner Jugend hatte er sich Hitlerreden auf Schallplatten angehört. Er übte das Schießen in der Nähe von Adolf Hitlers Ferienhaus Berghof in den bayerischen Alpen, dem Schauplatz zahlreicher antisemitischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Nazizeit.
Er hatte in der Vergangenheit Sprengstoffe eingesetzt und wurde wegen der Sprengung zweier Telefonzellen in den 1960er-Jahren wegen eines Jugendlichen verurteilt. Ein Schulleiter erinnerte sich auch an einen gewalttätigen Vorfall aus seiner Jugend, als er einen Hitler-Jugenddolch zog, der seiner Aussage nach ein Geschenk seines Vaters war.
Die Staatsanwälte sagten, es sei nicht möglich, mit Sicherheit zu sagen, ob der Verdächtige allein oder in einer Gruppe gehandelt habe, sagten aber auch, dass die Ermittlungen keine Hinweise auf Komplizen gefunden hätten.
„Alles in allem sprechen die neuen Ermittlungen nach der Wiederaufnahme des Verfahrens eindeutig für eine Beteiligung des Verdächtigen“, schlussfolgerte die Staatsanwaltschaft, obwohl eine gerichtliche Verhandlung nicht mehr möglich sei.
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Herausgegeben von: Zac Crellin
