Attentäter auf Magdeburger Weihnachtsmarkt zu lebenslanger Haft verurteilt

von Otto Hofmann
2 Minuten Lesedauer

Das Landgericht Magdeburg hat einen 51-jährigen Psychiater aus Saudi-Arabien des Mordes für schuldig befunden, weil er 2024 auf dem Weihnachtsmarkt in der Oststadt mit einem Mietwagen in eine Menschenmenge gefahren war.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Haft und erklärte, dass das deutsche Äquivalent einer Anklage wegen Mordes ersten Grades in den USA – auf Deutsch „besondere Schwere der Schuld“ genannt – festgestellt worden sei. Dies macht die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung unwahrscheinlicher.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Neben sechs Mordfällen wurde der Mann auch wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen verurteilt.

Was ist bei dem Angriff passiert?

Bei dem Angriff am 20. Dezember 2024 kamen fünf Frauen und ein 9-jähriger Junge ums Leben, mehr als 300 wurden verletzt.

Der Mann wurde unmittelbar nach dem Angriff am Steuer des gemieteten BMW noch am Tatort festgenommen.

Der Angriff war einer von mehreren Angriffen auf Weihnachtsmärkte in Deutschland und Europa in den letzten Jahren und führte zu weiteren verschärften Sicherheitsmaßnahmen.

Dem Mann gelang es, die bestehende Sicherheitskette zu umgehen und sich mit seinem Fahrzeug Zugang zum Markt zu verschaffen.

Der Angriff war auch einer von mehreren, die kurz vor der Bundestagswahl 2025 in Deutschland stattfanden und das Thema Migration in den Vordergrund des Wahlkampfs rückten.

Was wissen wir über das Motiv?

Der Angreifer hatte 2006 in Deutschland Asyl erhalten und war ein entschiedener Kritiker der politischen und religiösen Verfolgung durch die saudische Regierung.

Er hatte mehrfach Zusammenstöße mit deutschen Behörden. Er war äußerst kritisch gegenüber dem Islam, hatte im Internet seine Unterstützung für die Rechtsextremen zum Ausdruck gebracht und sich selbst als Aktivistin für die Rechte saudischer Frauen dargestellt.

Die Staatsanwälte sagten, sie gingen davon aus, dass er aus Unzufriedenheit mit mehreren Niederlagen in Zivil- und Strafprozessen gehandelt habe. Sie sagten, sie glaubten, er habe allein gehandelt.

„Der Angeklagte war und ist nur um sich selbst besorgt“, behaupteten die Staatsanwälte.

Die eigene Aussage des Angeklagten vor Gericht war oft nicht besonders überzeugend. So hatte er beispielsweise zugegeben, mit dem Auto über den Weihnachtsmarkt gefahren zu sein, gleichzeitig aber bestritten, absichtlich Menschen überfahren zu haben – eine Behauptung, die die Staatsanwaltschaft als absurd bezeichnete.

Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, stellte jedoch fest, dass er immer noch voll strafrechtlich verantwortlich und weiterhin gefährlich sei.

Herausgegeben von: Darko Janjevic

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