Bundesliga-Vereine verlieren Berufung gegen die Zahlung von Polizeikosten

von Otto Hofmann
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Mit der am Dienstag gefällten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Karlsruhe können die deutschen Behörden Bundesliga-Fußballvereinen einen Teil der Kosten für Spiele auferlegen, bei denen ein hohes Gewaltrisiko besteht.

Damit wies das Gericht eine Berufung der Deutschen Fußball Liga (DFL), Trägerin der beiden höchsten deutschen Fußballligen, gegen eine Entscheidung des Stadtstaates Bremen aus dem Jahr 2014 zurück.

Seitdem sieht das Bremer Gebühren- und Beitragsgesetz vor, dass die Behörden Organisatoren von gewinnorientierten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen, bei denen ein Zusammenhang mit Gewalt zu erwarten ist, in Rechnung stellen können.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stephan Harbarth, sagte in seinem Urteil, dass die Bremer Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da das Ziel der Regelung darin bestehe, die Kosten auf die Partei abzuwälzen, die sie verursacht habe.

Deutsche Fußballspiele werden als Hochrisikospiele eingestuft, wenn mit Gewalt zwischen Fans der beteiligten Mannschaften zu rechnen ist.

Mögliche Folgewirkung

Die erste Meldung erhielt die DFL im Jahr 2015 zu einem Bundesligaspiel zwischen den Nordrivalen Werder Bremen und Hamburg. Der Stadtstaat Bremen stellte der DFL rund 400.000 Euro an Polizeikosten in Rechnung. Seitdem beträgt der Gesamtabrechnungsbetrag mehr als 3 Millionen Euro.

Die DFL hatte im Jahr 2017 zunächst erfolgreich gegen das Gesetz gekämpft. Das Recht Bremens, die Kosten auf die Fußballvereine umzulegen, wurde jedoch in der Folgezeit zwei Mal von höheren Gerichten bestätigt, nun hat auch das oberste Gericht Deutschlands bestätigt.

Während die Entscheidung in der Praxis bisher nur für Bremen gilt, wird davon ausgegangen, dass nach dem Urteil auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen und damit beginnen könnten, den Bundesligaklubs teilweise die Polizeikosten im Zusammenhang mit Hochrisikospielen in Rechnung zu stellen.

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