Deutschland: Zu Unrecht inhaftierter Mann erhält 1,3 Millionen Euro Entschädigung

von Otto Hofmann
1 Minuten Lesedauer

Ein zweijähriger Rechtsstreit eines Deutschen, der Opfer eines schweren Justizirrtums wurde, endete am Mittwoch, als ihm vom bayerischen Staat eine Entschädigung in Höhe von 1,3 Millionen Euro (1,5 Millionen US-Dollar) gewährt wurde, teilte das bayerische Justizministerium mit.

Manfred Genditzki, ein ehemaliger Wohnungsbauverwalter, wurde 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er 2008 vom Landgericht München für schuldig befunden worden war, eine ältere Frau aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Im Jahr 2018 deuteten lokale und staatliche Gesetzgeber an, dass er zu Unrecht verurteilt worden sei.

Er wurde 2022 freigelassen und 2023 in einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, wobei der Tod der Frau als wahrscheinlicher Unfall angesehen wurde.

Insgesamt verbrachte er 13 Jahre oder 4.916 Tage hinter Gittern.

Genditzkis langer Kampf um den Ausgleich

Nach seiner Freilassung beantragten Genditzki und sein Anwalt eine Entschädigung vom bayerischen Staat.

Sie lehnten unter anderem eine Forderung der Staatsanwaltschaft ab, ihm während seiner Haftzeit knapp 100.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen, und forderten stattdessen 750.000 Euro Entschädigung.

Die am Mittwoch bekannt gegebene Einigung deckt diesen Anspruch ab. Das Justizministerium weist darauf hin, dass Genditzki nicht die gesamten gewährten 1,3 Millionen Euro einbehalten könne, da ein Teil davon steuerpflichtig sei und er außerdem Anwaltskosten zahlen müsse.

Der lange Gerichtsprozess hat auch zu Forderungen des Ministeriums nach einer Überarbeitung der Regeln zur Entschädigung von Opfern von Justizirrtümern geführt.

Herausgegeben von: Elizabeth Schumacher

Entdecken Sie mehr Themen