Das höchste Gericht Italiens hat entschieden, dass ein ukrainischer Staatsbürger, der im Verdacht steht, an den Explosionen im Jahr 2022 beteiligt gewesen zu sein, die die Nord Stream-Gaspipelines in der Ostsee lahmgelegt haben, nicht an Deutschland ausgeliefert werden kann.
Die Explosionen im Jahr 2022 in der Nähe der dänischen Insel Bornholm sorgten weltweit für Schlagzeilen, nachdem sie die Pipelines außer Betrieb gesetzt hatten.
Was gibt es Neues zum Nord Stream-Fall?
Das Kassationsgericht in Rom ist für den 49-jährigen Verdächtigen die letzte Instanz, um die Auslieferung nach Deutschland zu verhindern, wo die Bundesanwaltschaft ihn wegen Mitverursacher einer Explosion und verfassungswidriger Sabotage anklagen will. Mit einem Urteil wurde am späten Mittwoch gerechnet.
Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass der Mann einer der Drahtzieher der Unterwasserexplosionen war, die Teile der Pipelines Nord Stream 1 und 2 zerstörten.
Der Verdächtige wurde Ende August festgenommen, als er mit seiner Familie im Urlaub an der italienischen Adriaküste war. Ein untergeordnetes Berufungsgericht hat seiner Auslieferung bereits zugestimmt. Im Falle einer Bestätigung könnte er bis Ende nächsten Monats nach Deutschland überstellt und in Hamburg vor Gericht gestellt werden.
Später wurden in drei der vier Pipelinestränge vier Lecks festgestellt. Nord Stream 1 lieferte Gas nach Deutschland, während Nord Stream 2 nach der russischen Invasion in der Ukraine nie in Betrieb genommen wurde.
Ein zweiter ukrainischer Verdächtiger – ein 46-jähriger ausgebildeter Taucher – bleibt in Polen in Haft, wo die Behörden noch immer über den Auslieferungsantrag Deutschlands prüfen.
Die Nord Stream-Angriffe gehören nach wie vor zu den politisch heikelsten ungelösten Fällen Europas, wobei Ermittler in mehreren Ländern getrennte, aber koordinierte Ermittlungen durchführen.
Herausgegeben von: Wesley Rahn und Roshni Majumdar
