Japanischer Staudenknöterich

Ein Brite verklagt den Verkäufer seines Hauses, nachdem er japanischen Staudenknöterich im Garten entdeckt hat

von Gustav
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In einer Geschichte, die die versteckten Tücken des Hauskaufs verdeutlicht, hat ein britischer Designer rechtliche Schritte gegen den Verkäufer seines Hauses eingeleitet, nachdem er in seinem Garten eine unwillkommene Überraschung entdeckte: den japanischen Staudenknöterich. Die Präsenz dieser invasiven Pflanze, die zum Zeitpunkt des Verkaufs verschwiegen wurde, führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, den der Hausbesitzer schließlich für sich entscheiden konnte.

Das Problem an der Wurzel

Als Jonathan Downing, ein Designer aus London, im August 2018 den Schritt in die eigenen vier Wände wagte, ahnte er vieles, aber sicher nicht, dass er sich bald mit einer invasiven Pflanze auseinandersetzen müsste. Kurz nach dem Einzug entdeckte Downing den japanischen Staudenknöterich in seinem neuen Garten – ein Detail, das der Vorbesitzer Jeremy Henderson nicht erwähnt hatte.

Der japanische Staudenknöterich, der ursprünglich aus Asien stammt, ist berüchtigt für sein rasantes Wachstum und kann eine Höhe von 3 bis 4 Metern erreichen. Seine hohlen Stängel und großen Blätter, die im Durchschnitt 20 Zentimeter lang sind, sind jedoch nur die sichtbaren Anzeichen eines viel größeren Problems. Die Pflanze ist äußerst schwer und teuer zu beseitigen, was für Downing eine erhebliche Herausforderung darstellte.

Vor der Aussicht, sich mit diesem aggressiven Eindringling auseinandersetzen zu müssen, entschloss sich Downing, rechtliche Schritte gegen Henderson einzuleiten, weil dieser das Vorhandensein des japanischen Staudenknöterichs beim Verkauf nicht offengelegt hatte. Henderson behauptete hingegen, nichts von der Pflanze gewusst zu haben und erklärte, sie sei hinter einem Busch verborgen gewesen und daher nicht sichtbar.

Rechtlicher Sieg für den Hausbesitzer

Der Fall, der sich über fünf Jahre durch die Londoner Gerichte zog, drehte sich um den Nachweis, dass der Staudenknöterich nicht nur vorhanden war, sondern bereits zuvor mit Herbiziden behandelt worden war. Dieser entscheidende Hinweis deutete darauf hin, dass Henderson von der Pflanze auf seinem Grundstück gewusst haben musste.

Letztlich entschied das Gericht zugunsten von Downing und verurteilte Henderson zur Zahlung von £32.000 (rund 36.400 US-Dollar) Schadensersatz. Zudem musste Henderson auch die erheblichen Anwaltskosten von £95.000 (ca. 108.046 US-Dollar) übernehmen, die Downing im Verlauf des Verfahrens entstanden waren.

Dieser Fall verdeutlicht, wie stark der japanische Staudenknöterich den Wert von Immobilien beeinflussen kann und wie wichtig Transparenz bei Immobilientransaktionen ist. Für Downing ist der Sieg bittersüß und erinnert daran, dass beim Hauskauf oft versteckte Herausforderungen auftauchen können. Für zukünftige Hauskäufer ist es eine Warnung, wie wichtig eine gründliche Prüfung und Vorsicht bei möglichen Problemen im Garten sein kann.