Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte am Donnerstag das Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ durch die Regierung, einen Tag nachdem ein Gericht die Maßnahme vorläufig aufgehoben hatte.
Faeser sagte, das deutsche Grundgesetz sehe “ausdrücklich ein Instrument für das Verbot von Organisationen vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen”.
Das Magazin „Compact“ war vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremistisches Blatt eingestuft worden.
In ihrem Kommentar zum Urteil vom Mittwoch räumte Faeser zwar ein, dass das Innenministerium “teilweise verloren” habe. Sie sagte jedoch, die Entscheidung des Gerichts sei “ein völlig normaler Vorgang” im deutschen Rechtsstaat.
In einer Rede in Berlin erklärte Faeser, ihr Ministerium werde nicht nachgeben und den Rechtsstreit fortsetzen.
Was ist passiert?
Das Innenministerium hatte Compactin Mitte Juli zunächst verboten und die Zeitung als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet.
Damals sagte Faeser, das Verbot zeige, dass ihr Ministerium auch „gegen jene geistigen Brandstifter vorgeht, die ein Klima des Hasses und der Gewalt gegen Flüchtlinge und Migranten schüren und den demokratischen Staat (Deutschland) umstürzen wollen“.
Compact hatte daraufhin Klage und einen Eilantrag gegen die sofortige Durchsetzung des Verbots eingereicht.
Compact darf wieder veröffentlichen
In ihrem Gerichtsurteil äußerten die Richter Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots und erlaubten Compact, unter bestimmten Bedingungen die Veröffentlichung wieder aufzunehmen. Die Aufhebung des Verbots ist vorläufig und steht noch aus.
Das Gericht stellte fest, dass die Gesetze gegen extremistische Organisationen auf Unternehmen im Presse- und Mediensektor anwendbar seien. Es erklärte zudem, dass die Verbotsverfügung formal rechtmäßig sei.
In der Vorabentscheidung stellte das Gericht zudem fest, dass einzelne Beiträge im Magazin und auf den dazugehörigen Online-Kanälen einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellten.
Gleichzeitig erwog das Gericht die Möglichkeit, mildere Mittel zur Verhinderung solcher Verstöße einzusetzen, ohne jedoch zu einem völligen Verbot zu greifen.
Compact jubelt, Faeser unter Druck
Compact-Herausgeber Jürgen Elässer feierte das vorläufige Urteil als Sieg. In einem Statement auf X versprach er seinen Anhängern, den Verlagsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Inzwischen war Nancy Faeser breiter Kritik ausgesetzt, auch von Seiten der Presseverbände.
Sowohl der Deutsche Journalistenverband (DJV) als auch Reporter ohne Grenzen bezeichneten das vorläufige Urteil als positives Signal für die Pressefreiheit. Reporter ohne Grenzen erklärte, die Pressefreiheit gelte auch für „unangenehme und schwer zu ertragende Veröffentlichungen, selbst wenn sie extreme Inhalte haben“.
Mit einer abschließenden Entscheidung in der Compact-Klage wird erst in zwei bis drei Jahren gerechnet.