Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass Deutschland nicht gegen das Völkerrecht verstoßen hatte, weil US -Drohnenangriffe mit Hilfe von Signalen aus der Ramstein -Luftbasis nicht strikt überwacht oder verhindern.
Das Urteil fällt nach zwei Jemeniten, die angaben, Familienmitglieder bei einem US -Drohnenangriff in ihrem Heimatland getötet zu haben.
Was hat das Gericht gesagt?
Der Gerichtshof gab an, dass Deutschland eine gewisse Verpflichtung hatte, grundlegende Menschenrechte selbst von im Ausland lebenden Ausländern zu schützen.
Es sagte jedoch, dass es nicht in der Lage gewesen wäre, dass die USA bei ihrer Differenzierung zwischen militärischen Zielen und Zivilbevölkerung bei ihrem Angriff zu ungerechtfertigten Kriterien eingesetzt worden waren.
Das Gericht entschied auch, dass ein solcher Angriff eine ausreichende Verbindung zur deutschen staatlichen Behörde haben müsste, um die Verpflichtung zu halten, was in diesem Fall nicht beansprucht werden konnte.
Was war der Fall gegen die Ramstein -Luftbasis?
Die beiden jemenitischen Männer, die den Fall, Ahmed und Khalid bin Ali Jaber, mitbrachten, sagten, sie hätten einige ihrer Verwandten in einem US -Drohnen -Streik im Dorf Khashamir 2012 verloren, das während eines Hochzeitsmahls eines männlichen Familienmitglieds stattfand.
Sie argumentierten, dass Deutschland teilweise für den Angriff verantwortlich war, als die Drohnenmission Signale verwendete, die von der Ramstein -Basis in der Nähe der Stadt Kaiserslaunern im Südwesten gelegen waren.
Die beiden Männer wurden in ihrem Fall vom in Berlin ansässigen Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) unterstützt, was heißt: „Ohne die Daten, die durch Ramstein fließen, können die USA ihre Kampfdrohnen im Jemen nicht fliegen.“
Bewertung der deutschen Verantwortung
Der Fall ist seit mehr als 10 Jahren vor den Gerichten und wurde 2015 zunächst abgelehnt, bevor ein höheres Verwaltungsgericht in der Stadt Münster im Jahr 2019 der deutschen Regierung anordnete, die Rechtmäßigkeit der US -amerikanischen Nutzung des Ramstein -Airbasis für solche Angriffe zu untersuchen.
Diese Entscheidung wurde dann von einem Bundesgericht aufgehoben.
Das deutsche Verteidigungsministerium hat argumentiert, dass Berlin aus Washington wiederholte Zusicherungen erhalten hat, dass keine Drohnen aus Deutschland gestartet, kontrolliert oder befohlen werden und die US -Streitkräfte in ihren Handlungen an das internationale Recht eingehalten haben.
Seit Jahren führen die USA Drohnenangriffe auf mutmaßliche Militante der Terroristengruppe Al-Qaida im Jemen aus.
In jüngerer Zeit hat es auch die von den Iran unterstützten Houthi-Rebellen des Landes gezielt, die die Schifffahrt in der Region in Angriffen gestört haben, von denen sie sagen, dass sie die Palästinenser inmitten der Offensive Israels im Gaza unterstützen.
Herausgegeben von: Saim Dušan Inayatullah
