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Ein Oberlandesgericht in Westdeutschland hat am Montag entschieden, dass die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „verdächtige“ rechtsextreme Organisation eingestuft werden könne.
Die rechtsextreme Partei hatte den vom Bundesnachrichtendienst BfV festgestellten Status angefochten und Berufung beim nordrhein-westfälischen Landgericht eingelegt.
Der Status erleichtert es dem BfV, AfD-Mitglieder zu ermitteln und zu überwachen oder Informanten aus den eigenen Reihen zu rekrutieren.
Die AfD hat die Benennung im Jahr 2022 erfolglos bei einem anderen Gericht angefochten, dies war ihre zweite Berufung. Gegen die Benennung kann noch bei einem anderen Gericht Berufung eingelegt werden.
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fb/rm (AFP, AP, dpa)