Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die Verurteilung eines 99-jährigen ehemaligen KZ-Sekretärs wegen Mittäterschaft bei der Ermordung von über 10.000 Menschen bestätigt.
Die Frau, die gemäß dem deutschen Datenschutzgesetz als Irmgard F. identifiziert wurde, arbeitete als Stenografin und Schreibkraft im Vernichtungslager Stutthof in der Nähe des von den Nazis besetzten Danzig, dem heutigen Gdansk im Nordwesten Polens.
Schätzungsweise 65.000 Menschen starben in Stutthof. Zu den Opfern zählten jüdische Häftlinge, polnische Partisanen und sowjetisch-russische Kriegsgefangene.
Was wissen wir über den Fall?
Das Jugendgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein verurteilte Irmgard F. 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Der Prozess gegen die Angeklagte fand vor einem Jugendgericht statt, da die Verbrechen zwischen 1943 und 1945 begangen wurden, als sie erst 18 bis 19 Jahre alt war.
Ihre Verteidiger hatten gefordert, sie für nicht schuldig zu erklären, mit der Begründung, sie habe von den im Lager verübten Morden nichts gewusst.
Nach ihrer Verurteilung legte die Verteidigung Berufung gegen das Urteil vor einem Bundesgericht ein.
Im Jahr 2021 wurde sie beim Versuch gefasst, dem Prozess zu entgehen, indem sie aus ihrem Altenheim floh.