Deutsches Gericht ordnet schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an

von Otto Hofmann
1 Minuten Lesedauer

Ein deutsches Gericht hat am Dienstag entschieden, dass die Bundesregierung ihr Nationales Luftqualitätsprogramm stärken muss, um die europäischen Ziele zur Reduzierung der Luftverschmutzung zu erreichen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab der Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) Recht, die gegen die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz geklagt hatte.

Das Urteil folgt einer ähnlichen Entscheidung vom Mai, in der es hieß, die Regierung müsse ihre Pläne zum Klimaschutz insgesamt verbessern.

Dem Beschluss vom Dienstag zufolge muss die Regierung ihre Bemühungen verstärken, Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickoxide in der Luft zu reduzieren.

Ihnen steht allerdings die Möglichkeit zu, gegen die Entscheidung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Deutsche meiden ausländische Elektroautos

Das Urteil fiel am selben Tag wie eine Studie des Handelsblatt Research Institute, in der festgestellt wurde, dass die Deutschen einheimische Elektroautos den billigeren chinesischen Modellen mit überwältigender Mehrheit vorziehen.

Die für das Beratungsunternehmen Bearing Point durchgeführte Umfrage ergab, dass die deutschen Verbraucher insgesamt Elektroautos von Volkswagen bevorzugen, dicht gefolgt von Mercedes und BMW.

Chinesische Marken und das US-Unternehmen Tesla, das kürzlich eine riesige Fabrik in Deutschland eröffnet hat, sind weit zurückgefallen, während die Regierung versucht, das autobegeisterte Land zur Elektromobilität zu drängen.

es/lo (dpa, Reuters)

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