Deutsches Gericht weist Klage der New York Times wegen Wordle-Rechten ab

von Otto Hofmann
1 Minuten Lesedauer

Ein deutsches Gericht hat die Klage der New York Times Company abgewiesen, mit der diese einem lokalen Puzzlehersteller die Verwendung des Namens „Wordle“ untersagen wollte.

Der Verlag erwarb Wordle Anfang 2021 vom ursprünglichen Erfinder und meldete eine Unionsmarke an. Am selben Tag sicherte sich der Hamburger Puzzle-Hersteller Stefan Heine die deutschen Rechte am Namen „Wordle“.

Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die New York Times Company keine früheren Rechte an dem Namen habe und dass sowohl die EU-Marke als auch die deutsche Marke „gleichen Vorrang“ hätten.

Sowohl die New York Times als auch Heine dürften den Namen „Wordle“ in Deutschland verwenden, erklärte das Gericht.

Stefan Heine freut sich über Sieg

Heine ist ein renommierter Hersteller von Wortspielen und anderen Arten von Rätseln in Deutschland.

Er beliefert über 400 Medienunternehmen im Print- und Onlinebereich mit Rätseln und war auch maßgeblich an der Verbreitung des Zahlenrätsels Sudoku in Deutschland beteiligt.

„Puzzles sind seit 29 Jahren meine Leidenschaft. Ich möchte gute Puzzles auf der Welt sehen, und Wordle ist ein wunderbares Puzzle, das Spaß macht“, sagte Heine nach dem Urteil am Donnerstag.

Stefan Heines in seinem Büro
Stefan Heines beliefert Hunderte deutscher Verlage mit Puzzles für Print und Online

Er sagte, er sei an dem Geld nicht interessiert.

„Ich würde mir wünschen, dass die New York Times jetzt zur Besinnung kommt und erkennt, dass sie nicht gewinnen wird, oder dass sie mir zuhört und versteht, warum ich es getan habe“, sagte Heine.

Die New York Times Company kaufte Wordle 2021 von seinem Erfinder Josh Wardle für 1,2 Millionen Dollar (1,1 Millionen Euro). Zuvor hatte der Erfinder das Spiel kostenlos auf seiner persönlichen Website veröffentlicht und den Namen nicht als Marke schützen lassen.

zc/rm (dpa, AFP)

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