Deutschland: Geschlechtsumwandlungs-Neonazi ins Männergefängnis geschickt

von Otto Hofmann
2 Minuten Lesedauer

Die deutsche Neonazi Marla Svenja Liebich wurde am Donnerstag in ein Männergefängnis verlegt, obwohl sie gesetzlich als Frau registriert war.

Liebich änderte 2025 die gesetzliche Geschlechtseintragung von männlich auf weiblich und nahm die Vornamen Marla Svenja an. Kritiker bezeichneten den Schritt als Provokation und Missbrauch des deutschen Selbstbestimmungsrechts.

Was wissen wir über die Entscheidung?

Die Leitung eines Frauengefängnisses in der östlichen Stadt Chemnitz traf die Entscheidung, nachdem Liebich am Mittwoch aus der Tschechischen Republik ausgeliefert worden war.

„Tricks, Täuschungen und Spiele gelingen im rechtsstaatlichen Rahmen nie. Es ist ein Glück, dass die Justizvollzugsanstalt schnell reagiert hat, um die Situation aufzuklären, und sich geweigert hat, mit inszenierten Theaterstücken mitzuspielen“, sagte Geiert in einer Erklärung.

Der Schritt „gebe der Sicherheit von Frauen im Chemnitzer Justizvollzug höchste Priorität“, sagte sie.

Beamte sagten, die Entscheidung sei auf ein Gespräch mit Liebich und eine ärztliche Untersuchung zurückzuführen.

Warum ist Liebich im Gefängnis?

Liebich wurde im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung zu einer 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Strafe sollte im August 2025 beginnen.

Die 55-Jährige verschwand im vergangenen August, nachdem sie sich nicht zur Verbüßung ihrer Strafe in einem Frauengefängnis in Deutschland gemeldet hatte.

Justizvollzugsanstalt Zeithain
Das Männergefängnis in Zeithain, in das Liebich verlegt wurde

Die tschechischen Behörden verhafteten Liebich im April.

Liebich ist seit Jahrzehnten eine prominente Persönlichkeit der rechtsextremen Szene Ostdeutschlands.

Liebich organisiert seit 2014 regelmäßig rechtsextreme Demonstrationen, viele davon auf dem Hauptmarkt in Halle. Die Ereignisse führten immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten und mehreren Gerichtsverfahren.

Ein Gericht muss noch entscheiden, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können.

Herausgegeben von: Dmytro Hubenko

Lassen Sie nicht zu, dass der Algorithmus die Nachrichten verbirgt. Wenn Sie sich bei der vertrauenswürdigen Berichterstattung auf unser Team verlassen, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um uns als Ihre bevorzugte Quelle bei Google auszuwählen, indem Sie hier klicken und auf die Schaltfläche „Stern“ oder „Bevorzugt“ klickensodass Sie unsere verifizierten Nachrichten immer zuerst sehen.

Entdecken Sie mehr Themen