Deutschland wirft IS-Anhängern Anschlagsplan für Schweden vor

von Otto Hofmann
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Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch zwei Männer mit afghanischer Staatsbürgerschaft angeklagt, eine Schießerei in der Nähe des schwedischen Parlaments im Zentrum von Stockholm geplant zu haben.

Sie sagten, das Komplott sei als Reaktion auf einige Koranverbrennungen im Zuge von Protesten in Schweden und anderen skandinavischen Ländern im vergangenen Jahr gedacht, die großes internationales Aufsehen erregt hatten.

Was sagen die Staatsanwälte zu dem Fall?

Die Staatsanwaltschaft behauptet, einer der Männer sei Mitglied der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS), der andere ein Unterstützer dieser Gruppe. Beide seien der Gruppe „spätestens seit 2023“ angeschlossen.

Sie werfen den Männern vor, über Mittelsmänner Geld an einen vor allem in Afghanistan und Pakistan ansässigen Arm des IS gespendet zu haben, die Islamische Republik Chorasan (auch bekannt als ISKP oder ISIS-K).

Nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft soll der ISKP dem Hauptverdächtigen im Sommer 2023 den Auftrag gegeben haben, „als Reaktion auf die damals in Schweden und anderen skandinavischen Ländern stattfindenden Koranverbrennungen“ einen „Anschlag in Europa zu verüben“.

Ein Polizist auf einem Segway patrouilliert am Donnerstag, 17. August 2023, vor dem schwedischen Parlament in Stockholm.
In der Gegend rund um das Stockholmer Parlament ist die Polizei häufig präsent. Im vergangenen Jahr wurden die Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Empörung über die Koranverbrennungen verstärkt.

Anschließend hätten die beiden Männer „geplant, Polizisten und andere Menschen mit Schusswaffen in der Gegend um das schwedische Parlament zu töten“.

Deutsche Ermittler behaupten, die Verdächtigen hätten „konkrete“ vorbereitende Schritte „in enger Abstimmung mit Beamten des ISPK“ unternommen.

“Sie recherchierten insbesondere im Internet über die Umgebung des möglichen Tatorts und versuchten mehrfach – wenn auch ebenfalls erfolglos -, Waffen zu beschaffen”, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft..

Die Tatverdächtigen wurden im März dieses Jahres in Gera festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Ein Gericht im mitteldeutschen Jena wird nun darüber entscheiden, wie mit der Anklage weiter verfahren wird und ob ein Prozess gegen die beiden Männer anberaumt wird.

Wut nach Koranverbrennungen 2023 in Schweden

Im Sommer 2023 kam es in mehreren Fällen zu Verbrennungen des Korans durch islamfeindliche Demonstranten – allen voran ein christlicher irakischer Flüchtling in Schweden – die in einer Reihe muslimischer Länder an Orten wie den Botschaften zu Empörung und oft gewalttätigen Demonstrationen.

Irakische Demonstranten stürmten zweimal die schwedische Botschaft und legten beim zweiten Mal auf dem Gelände Feuer.

Im August 2023 erhöhte der schwedische Geheimdienst die Bedrohungsstufe auf vier auf einer fünfstufigen Skala und erklärte, die Koranverbrennungen hätten das Land zu einem „prioritären Ziel“ für islamistische Terroristen gemacht.

Auch die Türkei, das einzige NATO-Mitglied mit muslimischer Mehrheit, nutzte diese Ereignisse als einen der erklärten Gründe, Schwedens Antrag auf einen Beitritt zum Verteidigungsbündnis als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine zu verzögern.

Anfang des Monats wurde in Schweden erstmals ein Mann schwedisch-dänischer Herkunft wegen Anstiftung zu ethnischem Hass verurteilt, nachdem er ein Exemplar des muslimischen heiligen Buches verbrannt hatte.

Die schwedischen Staatsanwälte argumentieren, dass die Verbrennung des Buches zwar eine Kritik an dessen Inhalt oder an der Religion sein könne – und als solche durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei –, in manchen Kontexten aber auch als „Hetze gegen eine ethnische Gruppe“ und damit als Straftat angesehen werden könne.

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