- Der deutsche Polizeikommissar sagt, dass die AFD -Mitgliedschaft mit dem Dienst unvereinbar ist
- Das Bundesverwaltungsgericht soll einen Fall über das Verbot des rechten extremistischen Magazins hören Kompakt
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Dieser Blog behandelt am Dienstag, den 10. Juni, über die neuesten Nachrichten aus Deutschland.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird einen Fall über das Verbot des rechten extremistischen Magazins hören Kompakt.
Im August erhöhte das Bundesverwaltungsgericht vorübergehend das von der Innenminister Nancy Faeser (SPD) ausgestellte Magazin des Bundes.
Der Gerichtshof äußerte besondere Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Dies ermöglichte das Magazin, das zu dieser Zeit in Brandenburg ansässig war, die Veröffentlichung unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen.
Das Innenministerium verboten zuerst Kompakt Mitte Juli beschrieben die Veröffentlichung als “zentrales Mundstück der rechten extremistischen Szene”.
Als Reaktion darauf, Kompakt reichte eine Klage und einen dringenden Antrag gegen die sofortige Durchsetzung des Verbots ein.
Die endgültige Entscheidung steht nun im Hauptverfahren an.
Der deutsche Polizeikommissar der Bundespolizei, Uli Grötsch, hat die Ablehnung der Mitgliedschaft der Polizeibeamten in der rechtsextremen Alternative für die Deutschland-Partei (AFD) geäußert. Grötsch nannte es “inkompatibel” mit dem Dienst in der Strafverfolgung.
“Die AFD -Mitgliedschaft und die Arbeit als Polizist sind unvereinbar”, sagte Grötsch gegenüber dem Rheinische Post Zeitung.
Grötsch sagte auch, dass Beamte, die ein klares Engagement für die AFD zeigen, entlassen werden sollten.
“Für mich bedeutet Verpflichtung, die Partei offen zu unterstützen, für den lokalen oder Stadtrat oder sogar für den Bundestag zu kandidieren”, fügte er hinzu.
Anfang Mai klassifizierte die Deutschlands inländische Geheimdienstagentur die AFD als “bestätigte rechtsgerichtete extremistische” Organisation.
Grötsch wies auf diese Entscheidung hin und sagte, es gebe konkrete Beweise dafür, dass die Partei die freie demokratische Ordnung Deutschlands bedrohte.
Die Agentur setzte die Klassifizierung jedoch aus, während die AFD rechtliche Schritte verfolgt. Die Agentur wird die Partei weiterhin als “mutmaßliche” extremistische Fall behandeln, bis das Köln -Verwaltungsgericht entscheidet.
Guten -Tag! DW bringt Ihnen Aktualisierungen aus ganz Deutschland, wo sich der oberste Polizeibeamte gegen die Zugehörigkeit der Strafverfolgungsbeamten zur rechtsextremen Alternative für Deutschland (AFD) -Partei ausgesprochen hat.
In der Zwischenzeit wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Fall über das Verbot des rechten extremistischen Magazins hören Kompakt.
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