Regierung bringt Heimgesetz auf den Weg
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Regierung bringt Heimgesetz auf den Weg

von Michael Weber
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Kritik von Opposition und Verbänden

Die Landesregierung hat heute ein neues Heimgesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern ist vom Kabinett beschlossen und wird in Kürze dem Landtag zugeleitet. Mit dem Gesetzesentwurf nimmt das Land nach Aussagen von Sozialministerin Aygül Özkan die durch die Föderalismusreform übertragenen Gesetzgebungskompetenzen wahr und entwickelt das Heimrecht des Bundes weiter.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ursula Helmhold, hat in einer ersten Reaktion der Landesregierung „Bummelantentum bei der Qualifizierung des Heimangebotes“ vorgeworfen. Der heutige Kabinettsentscheid zum Nachfolgegesetz des Bundesheimgesetzes käme ihrer Meinung nach zu spät. Die Zeit sei „vertrödelt“ worden, obwohl Niedersachsen nach Verabschiedung der Föderalismusreform bereits seit Anfang 2006 die Zuständigkeit für die Regelung des Heimrechts habe. CDU und FDP hätten Niedersachsen laut Helmhold damit zum „bundesweiten Schlusslicht zurück entwickelt“.

Das Bundesheimgesetzt zielt darauf ab, den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in den klassischen stationären Einrichtungen zu stärken. Sozialministerin Aygül Özkan möchte dies weiterentwickeln. Sie sagte heute in Hannover: „Wir wollen, dass Menschen heute trotz Alter und Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstbestimmt leben können.” Da das Bundesheimgesetz einige rechtliche Unsicherheiten enthalte, zum Beispiel bei der Abgrenzung von Heimen und Formen des ambulant betreuten Wohnens, sei es Ziel des neuen Gesetzentwurfes, „hier Rechtssicherheit zu schaffen.” Inhaltlich will die Landesregierung den Schutz der Menschen stärken, die in einer stationären Einrichtung oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, sowie die Träger entlasten, indem Bürokratie abgebaut wird, und die Möglichkeit schaffen, neue Wohn- und Betreuungsformen leichter zu erproben.

Ursula Helmhold äußerte in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass unter dem Vorwand der Entbürokratisierung die Standards des Bundesheimgesetzes unterlaufen werden könnten. Sie sagte: „Ein Landesheimgesetz muss aber ausreichend Schutz vor unsachgemäßer Betreuung bieten und für ausreichendes Fachpersonal sorgen.” Helmhold forderte deshalb, dass bei der jetzt folgenden Beratung des Gesetzes die Verbände und Initiativen der älteren Generation umfassend zu Wort kommen müssen.

Auch Adolf Bauer, Landesvorsitzender des Sozialverbandes Niedersachsen, fordert: „Einbettzimmer müssen zum Standard werden. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört die Möglichkeit, sich jederzeit räumlich zurückziehen zu können. Deshalb zählt zu den Grundregeln der Heimversorgung auch der Schutz der Privat- und Intimsphäre als Kernbereich der Menschenwürde.“ Der Sozialverband hatte zuvor bereits den Referentenentwurf des Gesetzes als nicht weitreichend genug kritisiert. Dieser ließe zudem konkrete Anforderungen an die Räume, Heimleitung und Beschäftigten sowie die Wahl und Zusammensetzung der Bewohnervertretung offen. Dies sei einer Rechtsverordnung vorbehalten.

Foto: Clipdealer

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