Die deutsche Regierung hält am Mittwoch ein Treffen ab, um die Verteidigung gegen Drohnen zu besprechen, nachdem Flüge am Flughafen München zwei Tage in zwei Tagen über gemeldete Drohnen -Sichtungen ausgesetzt wurden.
Eine Debatte ist im Deutschlands CDU/CSU -konservativen Block entstanden, welche Aufteilung der politischen Struktur des Landes hauptsächlich für den Schutz der wichtigsten Installationen vor Drohnen verantwortlich ist: den Regionalstaaten, „Länder“ oder der Bundesregierung „Bund“ in Berlin?
„Wir müssen zugeben, dass bestimmte Befugnisabteilungen zwischen dem Bund und dem Ländern nicht wirklich übereinstimmen, wenn es um Bedrohungen für die interne Sicherheit geht“, sagte Steffen Bilger, eine hochrangige Figur im CDU/CSU -Parlamentsblock.
Laut Bilger hätten die Polizei in südlichen Staaten wie Bayern und Baden-Württemberg größere Befugnisse, auf Drohnenbedrohungen zu reagieren als die Polizei in anderen Staaten. „Ich denke sicher, es könnte möglich sein, eine Vereinbarung mit dem Ländern zu erzielen, damit der Bund die größere Verantwortung übernehmen kann“, sagte er.
Sein Kollege Alexander Hoffmann, der Leiter des bayerischen CSU -Fraktion im Parlament, sagte, der individuelle Länder sei aufgrund ihrer regionalen Vertrautheit besser gerüstet, um mit lokalisierten Drohnenbedrohungen umzugehen.
„Jeder Staat wird aufgefordert, seine Hausaufgaben zu machen“, sagte er. „Letztendlich müssen die Drohnenverteidigung überall anwesend sein.“
Warum schießt das deutsche Militär nicht die Drohnen hinunter?

In Deutschland sind regionale Polizeikräfte „Landesspolizei“ im Allgemeinen für den Umgang mit Drohnenbedrohungen verantwortlich, mit Ausnahme von Flughäfen und Bahnhöfen, die unter die Zuständigkeit der Bundespolizei „Bundspolizei“ fallen.
Das Problem ist jedoch, dass die Polizei keine Kampfflugzeuge oder Oberflächen-Luft-Raketensysteme hat und dass das deutsche Militär, „das Bundeswehr“, nicht gestattet sein darf, Drohnen in Deutschland abzuschießen.
Nach der deutschen Verfassung ist die Rolle des Militärs ausdrücklich, das Land gegen externe Militärangriffe zu verteidigen.
Als solches konnte die Armee nur in einem Szenario, das mit dem in den letzten drei Jahren von der Ukraine erlebten Szenarien vergleichbar ist, auf die Drohnen abschießen, auf die russische Angriffsdrohnen abends abzielen.
„Das Schießen von Drohnen im Inland mit militärischen Mitteln wie Raketen wäre rechtlich nicht möglich“, sagte Verena Jackson, Anwalt an der Universität von Bundeswehr in München, letzte Woche, nachdem der Flughafen München den öffentlichen Flughafen von Münchn zweimal die Operationen aufgrund von Drone -Aktivitäten aussetzte.
„Dies wäre in Szenarien, die mit einem Krieg vergleichbar sind, nur möglich. Die Verfassung ist sehr klar: Die Streitkräfte können nur eingesetzt werden, wenn die Verfassung dies ausdrücklich zulässt“, sagte sie.
Herausgegeben von: Wesley Rahn
