Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg Mit einem neuen Gesetzespaket, das Anfang Juni in Kraft getreten ist, geht das Land weiter gegen das Rauchen an öffentlichen Orten vor.
Eine bemerkenswerte Änderung macht das, was in vielen Schwimmbädern im ganzen Land bereits eine Hausregel war, zu einem strengen Gesetz: Das Rauchen in Freibädern ist nicht mehr gestattet.
Den Betreibern ist es gestattet, kleine Raucherzonen für die Gäste einzurichten, sofern sie andere Schwimmer nicht stören – ein Schritt, der in manchen Kreisen umstritten ist.
Die neuen Beschränkungen erstrecken sich auch auf andere gemeinsame Treffpunkte für Kleinkinder wie Spielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Freizeitparks und Zoos. Die beiden letztgenannten können, ähnlich wie Freibäder, kleine Raucherzonen vorsehen.
An Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind Raucherbereiche künftig nicht mehr gestattet.
Die neuen Regelungen werden sich auch auf einige öffentliche Innenräume auswirken. So dürfen Hotels beispielsweise keine Raucherzimmer mehr anbieten.
Kundenbereiche im Außenbereich von Kneipen und Restaurants, Fußballstadien und Festzelten bleiben Bereiche, in denen die Frage, ob das Rauchen erlaubt ist, grundsätzlich den Eigentümern oder Betreibern überlassen bleibt.
Die Regeln erstrecken sich auch auf verschiedene Formen des Dampfens sowie auf E-Zigaretten oder E-Shishas, unabhängig davon, ob diese Rauchgeräte tatsächlich verwendet werden TabakNikotin oder Cannabis.
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Herausgegeben von: Roshni Majumdar
