Qualifizierungsoffensive - Stufe auf der Karriereleiter

Die Qualifizierungsoffensive des Bundes

von Redaktion
5 Minuten Lesedauer

Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

Angesichts des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels sowie der fortlaufenden Digitalisierung und Automatisierung steht die Arbeitswelt vor entscheidenden Veränderungen. Im Jahr 2018 haben daher Bundesregierung, Bundesländer, die Bundesagentur für Arbeit sowie Gewerkschaften und Wirtschaftsvertreter die Nationale Weiterbildungsstrategie ins Leben gerufen, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden.

In diesem Beitrag gehen wir auf die Details der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung ein und geben einen Überblick darüber, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer die verschiedenen Angebote effektiv nutzen können.

Die stetige Evolution der Arbeitswelt

Die dynamischen Veränderungen in der Arbeitswelt sind offensichtlich. Durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien können Maschinen und Prozesse auf intelligente Weise miteinander vernetzt werden. Diese Entwicklung beeinflusst eine Vielzahl von Berufsfeldern, sowohl direkt als auch indirekt. Infolgedessen ist besonders die IT-Branche als eine der Zukunftsbranchen hervorzuheben.

Heute mehr denn je sind Menschen, Maschinen und Produkte miteinander verknüpft. Das bedeutet jedoch nicht, dass die menschliche Arbeitskraft obsolet wird. Vielmehr verändern sich die Anforderungen an die Mitarbeiter. Um komplexe Aufgaben, die schwer zu automatisieren sind, bewältigen zu können und um die neuen Technologien effektiv einsetzen zu können, sind sie auf Weiterbildung angewiesen. Das bedeutet im Klartext, dass betriebliche Weiterbildungen, Umschulungen und generelle Qualifizierungsmaßnahmen zunehmend an Relevanz gewinnen.

Studie belegt Qualifizierungsbedarf

Laut einer Studie von McKinsey (2020) werden bis 2030 weltweit bis zu 375 Millionen Arbeitnehmer ihre beruflichen Fähigkeiten anpassen oder ganz neue Tätigkeiten erlernen müssen, um Schritt mit dem digitalen Wandel zu halten. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess durch Programme wie das “Aufstiegs-BAföG”, das sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Fortbildungen finanziell fördert, oder die “Bildungsprämie”, die individuelle berufliche Weiterbildung bezuschusst.

Was verbirgt sich hinter der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung?

Die vom Bundesminister Wolfgang-Hubertus Heil initiierte Qualifizierungsoffensive zielt darauf ab, direkte Unterstützung bei den anstehenden Veränderungen in der Arbeitswelt zu leisten. Die Offensive konzentriert sich darauf, Arbeitnehmer ausreichend in der Erwerbung relevanter Qualifikationen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde beispielsweise das Gesetz zur Chance auf Qualifizierung eingeführt. Dieses Gesetz stellt eine umfassende Förderung für Weiterbildung zur Verfügung, unabhängig von der Unternehmensgröße, dem Alter und der Qualifikation des Arbeitnehmers. Die Hauptziele der Qualifizierungsoffensive sind die Verbesserung des Zugangs zu Weiterbildungsförderung und die Unterstützung bei der Weiterbildungsberatung.

Das Gesetz zur Chance auf Qualifizierung trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Gemäß dem Gesetz sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erheblich gefördert werden. Dank dieses Gesetzes sind geförderte Weiterbildungen häufig durchführbar. Das Gesetz umfasst eine verbesserte Weiterbildungsberatung, verbesserte Förderleistungen und einen erleichterten Zugang zur Weiterbildungsförderung.

Weiterbildung als Schlüssel zu besseren Karriereaussichten Wer profitiert von dieser Offensive?

Qualifizierung - Frau lernt am Notebook

Qualifizierung ist ein wichtiger Schritt bessere Chancen im Beruf

Die Offensive kommt insbesondere den Beschäftigten zugute, deren Arbeitsaufgaben durch technologischen Fortschritt potenziell ersetzt werden könnten. Eine weitere Zielgruppe sind Beschäftigte, die eine Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem es aktuell einen Mangel an Fachkräften gibt.

Darüber hinaus sieht das Gesetz zur Chance auf Qualifizierung folgende Bestimmungen vor:

  • Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung auf 2,5 Prozent (vorher: 3,0 Prozent)
  • Vereinfachter Zugang zu Arbeitslosengeldansprüchen Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Zusätzlich ist die Regelung zur Anerkennung einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung bis zu einer Dauer von drei Monaten (oder 70 Tagen), die ursprünglich befristet war, nun dauerhaft in Kraft.

Was hat sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Einführung der Offensive verändert?

Die Qualifizierungsoffensive brachte einige signifikante Änderungen mit sich. Zuvor erhielten nur Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht waren, Angestellte in kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigte ohne Berufsabschluss eine Förderung. Mit der Einführung der Offensive wurde der Kreis der Begünstigten erweitert, sodass nun Arbeitnehmer, unabhängig von Betriebsgröße, Qualifikation und Alter, Zugang zur Weiterbildungsförderung haben.

Darüber hinaus wurden die Förderleistungen angepasst, sodass nun nicht mehr ausschließlich die Kosten der Weiterbildung selbst übernommen werden. Gemäß dem Gesetz zur Chance auf Qualifizierung sind auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung möglich. Früher gab es Arbeitsentgeltzuschüsse ausschließlich für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer für eine Weiterbildung freigestellt hatten, während sie das Arbeitsentgelt weiterzahlten. Die Arbeitsentgeltzuschüsse werden nun auch für Berufsqualifizierungen gezahlt, die nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind und länger als 160 Stunden dauern.

Die Höhe der Zuschüsse zur Lohnfortzahlung und zur Weiterbildung richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Generell gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto höher sind die Zuschüsse. In Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent der Kosten für die Lohnfortzahlung übernommen. Größere Unternehmen mit mehr als 2.500 Angestellten erhalten immerhin eine Förderung von bis zu 15 Prozent.

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Das Gesetz zur Arbeit von morgen

Im Jahr 2020 wurde das Gesetz zur Arbeit von morgen – ein Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung – als Ergänzung zum Gesetz zur Chance auf Qualifizierung verabschiedet. Auch dieses ist Teil der Qualifizierungsoffensive und zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Qualifizierung und Weiterbildung unter besonderen Umständen weiter zu stärken. Das Gesetz beinhaltet unter anderem verbesserte Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften.

Was genau sind Qualifizierungsförderung und Weiterbildungsberatung?

Mit der Qualifizierungsoffensive wird der Schwerpunkt nicht mehr nur auf Anpassungsqualifikationen gelegt, bei denen berufliche Kompetenzen zum Zweck der beruflichen Eingliederung erworben werden, sondern auch auf Erweiterungsqualifikationen. Arbeitnehmer, die zusätzliche Qualifikationen erwerben möchten, um auf dem Arbeitsmarkt flexibler zu sein, können möglicherweise ebenfalls eine Förderung erhalten. Dadurch sollen auch die Aufstiegschancen von Arbeitslosen erhöht werden.

Neben der Förderung von Weiterbildungen, einem wichtigen Element der Qualifizierungsoffensive, spielt auch die Weiterbildungsberatung eine Rolle, die ebenfalls erweitert wurde. So können sich interessierte Personen beraten lassen, wie sie ihre Qualifikationen verbessern oder aufrechterhalten können, um sich an die veränderte Arbeitswelt anzupassen. Dieses Angebot steht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zur Verfügung.

Trotz der Anpassung und Verbesserung der Weiterbildungsförderung besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Der Arbeitgeber muss einer entsprechenden Bildungsmaßnahme zustimmen. Wer Beratung benötigt, kann sich an die örtliche Arbeitsagentur oder das Jobcenter wenden. Arbeitgeber, die einen Weiterbildungsbedarf bei ihren Angestellten sehen, können den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur kontaktieren.

Sobald die Weiterbildungsförderung genehmigt ist, muss ein geeigneter Bildungsanbieter gefunden werden. Dieser muss entsprechend zertifiziert sein, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Darüber hinaus ist es ratsam, im Voraus ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren. In diesem können Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Qualifizierungsbedarf ermitteln und geeignete Angebote zur Sicherstellung dieses Bedarfs diskutieren.

Die Nationale Weiterbildungsstrategie – worum geht es?

Zum Abschluss noch einmal zur Nationalen Weiterbildungsstrategie: Ziel dieser Strategie ist es, eine neue Kultur der Weiterbildung zu etablieren. Dazu sollen unter anderem die Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder gebündelt und bildungs- und arbeitsmarktpolitische Instrumente besser miteinander verknüpft werden. Es soll auch sichergestellt werden, dass es genügend gut ausgebildete Fachkräfte gibt, um Deutschlands weltweite Anerkennung auch in Zukunft zu gewährleisten.

Hinter der Nationalen Weiterbildungsstrategie steht ein Gremium aus der Bundesregierung, den Bundesländern und Sozialpartnern unter der Leitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Ministerien haben die Strategie ins Leben gerufen. Sie wurde im Juni 2019 beschlossen. Die Nationale Weiterbildungsstrategie ist eine Strategie für Unternehmer, Arbeitnehmer und Arbeitsuchende.

Fotos: Clipdealer

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