Länder starten Gesetzesinitiative
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, das Verfahren in Nachlasssachen zu verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare zu entlasten. Deshalb wird in den Bundestag ein Gesetzesentwurf mit dem Ziel eingebracht, ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer einzurichten und die bestehenden Daten dorthin zu überführen. Innerhalb von fünf Jahren sollen dazu geschätzte 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch erfasst werden.
Nach Ansicht der Länder nutzt das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend aus. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen führten in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. Auch an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen könne sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen. Mit der Digitalisierung soll sich dies ändern.
Foto: Clipdealer