Staatsgerichtshof bestätigt Regierung
Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hat heute die Klage der Region Hannover und des Landkreises Schaumburg gegen das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz zurückgewiesen. Beide Klägerinnen hatten angeführt, dass die Einführung des sogenannten Flächenfaktors im Jahr 2007 verfassungswidrig sei und sie in nicht vertretbarem Maße gegenüber anderen Landkreisen benachteilige.
Regionspräsident Hauke Jagau bedauerte die Entscheidung. „Natürlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Andererseits hatten wir als Region bei diesem Verfahren nichts zu verlieren. Wären wir mit unserer Klage erfolgreich gewesen, hätten wir mehr Geld erhalten. Nun bleibt unsere Situation, wie sie ist.“
Die Landesregierung sieht sich hingegen in ihrer Auslegung bestätigt. Finanzminister Hartmut Möllring sagte in einer ersten Stellungnahme: „Das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs bestätigt unsere Politik, den kommunalen Finanzausgleich behutsam fortzuentwickeln und dabei auch die Stärkung des ländlichen Raumes im Blick zu behalten.”
Der Staatsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen, da nach den vorliegenden Berechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Statistik der Flächenfaktor ein zutreffender Indikator für den Finanzbedarf von Landkreisen und kreisfreien Städten sei. Der Gesetzgeber habe sich innerhalb seines verfassungsrechtlich garantierten Gestaltungsspielraums bewegt, wenn er Aufgaben des Straßenbaus und der Schulbeförderung in die Berechnung des Finanzbedarfs einbezogen habe.
Der Staatsgerichtshof hat außerdem der Region Hannover keine Sonderstellung zugebilligt. Nachteilige Auswirkungen der Neuregelung des Finanzausgleichs müssen nach Auffassung des Staatsgerichtshofs von den hiervon betroffenen Kommunen hingenommen werden. Insgesamt spreche laut Jörn Ipsen, Präsident des Staatsgerichtshofes, vieles dafür, dass mit der Neuregelung ein größeres Maß an Verteilungsgerechtigkeit erzielt worden sei.
Der im Jahr 2007 in den kommunalen Finanzausgleich eingeführte Flächenfaktor berücksichtigt die den Landkreisen entstehenden Kosten für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßen. Die Einführung war nach Meinung der Landesregierung notwendig geworden, weil sich bei den Ausgaben der Kommunen auf Kreisebene eine Lastenverschiebung zuungunsten der flächenstarken und bevölkerungsärmeren Regionen ergeben hatte.
Für die Region Hannover gehen aufgrund dieses Faktors mehr als 17 Prozent der Schlüsselzuweisungen verloren. Das entspricht einem Betrag von 30,7 Millionen Euro. „Das heißt, dass wir nicht nur keine Zuweisung für Kreisstraßen und Schülerbeförderung bekommen, sondern weitere 13,5 Millionen Euro verlieren. Dies geht zulasten anderer Aufgaben “, begründete Regionspräsident Jagau die Klage. „Für uns war das so wichtig, dass wir zumindest versuchen mussten, vor dem Staatsgerichthof eine Änderung zu erreichen.“ Finanzdezernentin Barbara Thiel ergänzte dazu: „Wenn wir die Verluste bis heute aufsummieren, sind der Region dadurch rund 100 Millionen Euro verloren gegangen. Das ist eine Größenordnung, die erheblich zur Entlastung unseres defizitären Haushalts beigetragen hätte.“
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