Ein Landgericht in der ostdeutschen Stadt Halle hat am Dienstag den rechtsextremen Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans zu 100 Geldstrafen zu einem Tagessatz von je 130 Euro verurteilt.
Höcke, der Anführer von Der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im östlichen Bundesland Thüringen wurde vorgeworfen, wissentlich den Slogan der Sturmabteilung (SA) verwendet zu haben.
Die SA war eine paramilitärische Gruppe der Nazis, die allgemein als „Braunhemden“ bezeichnet wurde.
Höcke, 52, ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl Anfang September. Der Verfassungsschutz bezeichnete ihn als Rechtsextremisten.
Warum stand Björn Höcke vor Gericht?
Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.
2021 soll Höcke auf einer AfD-Kundgebung im ostdeutschen Bundesland Sachsen-Anhalt gesagt haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“
Die Staatsanwaltschaft sagt, Höcke, ein ehemaliger Geschichtslehrer, habe gewusst, dass „Alles für Deutschland“ ein verbotener Slogan der SA sei.
Dies bestritt er im Prozess.
Als die Nazis 1933 an die Macht kamen, spielte die SA eine wichtige Rolle und terrorisierte, tötete, folterte und schüchterte vor allem Kommunisten und Juden ein.
fb/rm (AFP, dpa)