Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass Unternehmen ihre Produkte nicht als klimafreundlich bewerben dürfen, ohne auch zu begründen, warum.
Angestrengt hatte sich die Klage der deutschen Wettbewerbsbehörde, die eine Werbung für Fruchtgummi für irreführend hielt.
Warum wurde der Fall eingereicht?
Wegen einer Anzeige in einer Fachzeitschrift der Lebensmittelbranche hatte das Bundeskartellamt 2021 Verfahren gegen den Süßwarenhersteller Katjes eingeleitet.
Dort heißt es: „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral.“
Die Produktion der Fruchtgummis selbst erfolgte zwar nicht klimaneutral. Katjes kompensierte die Emissionen allerdings durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten, was die Wettbewerbsbehörde als irreführend erachtete.
rc/kb (AFP, dpa)