Deutschland: AfD-Politiker Höcke wegen zweiter Verwendung eines Nazi-Slogans vor Gericht

von Otto Hofmann
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Ein hochrangiges Mitglied der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) musste sich am Montag erneut vor Gericht verantworten, weil er bei einer öffentlichen Veranstaltung wiederholt einen verbotenen Slogan aus der Nazizeit verwendet hatte.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, Björn Höcke habe Grenzen ausgetestet, als er die ersten beiden Worte des Slogans aussprach und die Menge dazu aufforderte, diese zu vervollständigen.

Was ist vor Gericht passiert?

Staatsanwalt Benedikt Bernzen sagte vor dem Landgericht Halle aus, Höcke habe bei einer AfD-Veranstaltung im Dezember letzten Jahres im thüringischen Gera den Slogan „Alles für Deutschland“ verwendet oder andere dazu aufgerufen.

Angeblich sprach Höcke die ersten beiden Worte des Slogans aus der Nazizeit und forderte das Publikum auf, das dritte zu rufen.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sowohl der AfD-Politiker als auch das Publikum wussten, dass es sich um einen verbotenen Slogan der Nazi-Bewegung handelte. Gegen Höcke lief zu diesem Zeitpunkt bereits ein Verfahren wegen eines ähnlichen Vorfalls im sachsen-anhaltinischen Merseburg.

Höcke ist AfD-Landesvorsitzender für Thüringen und zugleich Fraktionsvorsitzender im Landtag.

Beim Gericht reichte das Verteidigungsteam am Montag mehrere Anträge ein, in denen Höckes Anwälte unter anderem die öffentliche und mediale Vorverurteilung ihres Mandanten kritisierten. Zudem zogen sie die Zuständigkeit eines Landgerichts in Sachsen-Anhalt für einen Vorfall in Zweifel, der sich in einem Nachbarbundesland ereignet hatte. Sie forderten die Einstellung des Verfahrens.

Zu Beginn des Prozesses wies Höcke die Vorwürfe mit der Begründung zurück, er sei “völlig unschuldig”.

Über die Anträge hatte das Gericht noch nicht entschieden, die Anhörung wurde zunächst vertagt.

Wie lief der letzte Fall?

Letzten Monat wurde Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (13.900 Dollar) verurteilt. Der Grund dafür war die Verwendung von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation, als er diesen Satz im Mai 2021 bei einer Veranstaltung in Merseburg im Bundesland Sachsen-Anhalt aussprach.

Der Spruch war der Slogan der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), die eine wichtige Rolle spielte, als Adolf Hitler und seine NSDAP 1933 an die Macht kamen. In dieser frühen Phase terrorisierte die SA Deutschland und tötete, folterte und schüchterte vor allem Kommunisten und Juden ein.

Der zweite Anklagepunkt gegen Höcke war kurz vor Beginn seines ersten Prozesses angehängt worden, doch die Richter entschieden, ihn separat zu verhandeln, da es zu einem Wechsel seiner Verteidigung gekommen war.

Wie typisch sind die Kommentare?

Höcke, der von den deutschen Geheimdiensten als Extremist betrachtet wird, ist seit langem in kontroverse Diskussionen verwickelt.

Er bezeichnete das Holocaust-Denkmal in Berlin einst als „Mahnmal der Schande“ und forderte eine „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungskultur des Landes.

Auch die AfD, die in den Umfragen hoch im Kurs steht und bei der Europawahl in diesem Monat Zugewinne verzeichnen konnte, hat mit ähnlichen Äußerungen einen Skandal ausgelöst.

Letzten Monat wurde die AfD aus einem Bündnis rechtspopulistischer Parteien im Europaparlament ausgeschlossen. Dies geschah, nachdem ihr Spitzenkandidat für die jüngsten EU-Wahlen, Maximilian Krah, gesagt hatte, nicht alle Mitglieder der Schutzstaffel (SS), einer anderen berüchtigten paramilitärischen Nazi-Gruppe, seien Kriminelle.

Die AfD hat drei bevorstehende Landtagswahlen im Visier: in Thüringen und Sachsen am 1. September sowie in Brandenburg am 22. September.

rc/ab (dpa, AFP, AP, epa)

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