Zwei Monate nachdem Deutschland den Freizeitkonsum von Cannabis teilweise legalisiert hat, hat der Bundestag eine Höchstgrenze für Autofahrer und Beschränkungen für offizielle Anbauerverbände eingeführt.
Nach der Empfehlung eines vom Verkehrsministerium eingesetzten Expertengremiums soll der Höchstwert für THC – den berauschenden Wirkstoff von Cannabis – im Blut von Autofahrern auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter festgelegt werden.
Dies entspricht dem Risiko von 20 Milligramm Alkohol pro 100 Milliliter Blut, was in Deutschland legal ist.
Darüber hinaus soll es ein vollständiges Alkoholverbot für Autofahrer geben, die Cannabis konsumiert haben, um die Gefahren einer Mischung beider Drogen zu vermeiden, sowie ein generelles Cannabisverbot für Fahranfänger.
Die oppositionelle CDU hatte gefordert, das absolute Verbot des Cannabiskonsums für Autofahrer beizubehalten, ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Cannabisbeschränkungen für Anbauerverbände
Zusätzlich zu den Fahrregeln stimmten die Gesetzgeber auch dafür, den Bundesländern mehr Macht bei der Regulierung der offiziellen Anbauvereine zu geben. Diese dürfen ab dem 1. Juli legal Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder verkaufen.
Die Anpassungen ermöglichen regionale Beschränkungen hinsichtlich der Größe von Cannabisfarmen und der legalen Besitzmengen.
Nach jahrelangen Debatten verabschiedete die Mitte-Links-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz im Februar eine neue Cannabis-Gesetzgebung, die es deutschen Erwachsenen erlaubt, legal Marihuana zu besitzen, zu kaufen oder anzubauen, obwohl weiterhin strenge Vorschriften gelten.
Nach dem seit dem 1. April geltenden Gesetz dürfen Erwachsene maximal 25 Gramm Marihuana bei sich tragen, zu Hause dürfen sie jedoch nicht mehr als 50 Gramm lagern. Zu Hause dürfen maximal drei Pflanzen angebaut werden.
mf/jsi (AFP, dpa)