Hundegesetz
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Entwurf für Hundegesetz vorgelegt

von Michael Weber
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Hundehaftpflicht vorgeschrieben

Die Landesregierung hat heute ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen wurde vom Kabinett angenommen und geht nun zur Beratung in die Ausschüsse und Verbandsanhörungen. Nach langem Streit wird damit das bisherige in der Bundesrepublik als äußerst liberal geltende Hundegesetz moderat verschärft. Allerdings ist die Ausgestaltung in einigen wesentlichen Punkten noch nicht abschließend geklärt.

Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen sagte heute in Cloppenburg über den Gesetzesentwurf: „Mit der Hundegesetz-Novelle werden künftig Hundehalter in die Pflicht genommen, den Nachweis zur Führung ihres Hundes zu erbringen. Das unterstützt die artgerechte Haltung und hilft, Beißvorfällen vorzubeugen. Wir gehen davon aus, dass diese Hundehalter kritische Situationen schneller erkennen und unangemessene Reaktionen ihrer Hunde unter Kontrolle halten können.”

In einzelnen Punkten soll das Gesetz deshalb deutlich verändert werden. Unter anderm ist vorgesehen, alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten mit einem Chip zu versehen. Die Chipnummer ist in einem zentralen Register erfasst und ermöglicht das Zuordnen eines Hundes zum Halter. Diese Praxis ist schon jetzt in einzelnen Bundesländern üblich und für Reisen in viele Staaten notwendig. Die vielleicht wichtigste Neuerung im Hundegesetz ist aber die Hundehaftpflicht. Halter sollen zukünftig eine solche Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen, sobald ihr Tier sechs Monate alt ist. Auf diese Weise sollen mögliche Beiß- und Unfallschäden reguliert werden. Kritiker sehen hierin einen Versuch der Landesregierung, die Entscheidung über eine Liste gefährlicher Hunde indirekt auf die Versicherer zu übertragen, die je nach Rasse andere Beitragsätze erheben werden. Erwartet wurde hier ein verpflichtender Sachkundenachweis für Halter sogenannte Listenhunde (im Wesentlichen Kampfhunde sowie Schäferhunde und Dobermänner). Dieser Sachkundenachweis soll zwar für alle Halter kommen, aber in abgeschwächter Form. Ausgenommen sind unter anderem Personen, die bereits mindestens zwei Jahre lang einen Hund halten, sowie Tierärzte, Jagdscheininhaber, Blindenhundeführer und ähnlich befähigte Personen. „Für die Mehrheit der Hundehalter ändert sich also nichts”, sagte Landwirtschaftsministerin Grotelüschen. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Jan-Christoph Oetjen, fügte hinzu: „Wir wollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Jeder soll Sachkunde haben – dafür muss aber nicht jeder langjährige Hundebesitzer einen Hundeführerschein machen.” Wer sich dagegen zum ersten Mal einen Hund anschaffe, „wird dadurch wesentlich besser wissen, worauf er sich einlässt und wie er einen Hund halten und führen muss”, so Oetjen. Für den Politiker bekommt Niedersachsen das modernste Hundegesetz Deutschlands. Es beinhalte Vorteile für Hundehalter und Nicht-Hundehalter. Neu im Gesetzesentwurf ist auch ein Maßnahmenkatalog zur Gefahrenabwehr, etwa die Haltungsuntersagung für Gewalttäter.

Foto: Clipdealer

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