höhere Müllgebühren drohen

Kommunen befürchten höhere Müllgebühren

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Landkreistag lehnt Novelle des Abfallrechts ab

Der Niedersächsische Landkreistag hat heute gegen die von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Abfallrechts Stellung bezogen. Die Gesetzesänderung wird bis Jahresende wegen einer EU-Richtlinie notwendig und soll nach Auffassung des Ministeriums das Recht auch hinsichtlich gewerblicher Müllsammlungen präzisieren. Der Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung des Niedersächsischen Landkreistages sieht in ihr jedoch eine Aushebelung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr. Dieses hatte Müllsammlungen als grundsätzliche Aufgabe der Kommunen beurteilt.

Hubert Meyer, Geschäftsführer des Landkreistages, führt aus: „Der Gesetzentwurf des Bundes ist kommunalfeindlich. Nach den Vorstellungen des Bundes soll immer dann, wenn Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Erlöse bringen, die Kommune zuständig sein, wenn es lukrativ wird, darf ein gewerblicher Sammler wieder die Rosinen abgreifen.“ Meyer sieht hier die Gefahr steigender Abfallgebühren. Für ihn laufe die Gesetzesnovelle durch „unscharfe rechtliche Begriffe der Verantwortung der Landkreise für die Daseinsvorsorge in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise“ entgegen. Es müsse zwangsläufig zu höheren Gebühren führen, wenn nicht der gesamte Abfall aus privaten Haushaltungen in kommunaler Verantwortung beseitigt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass private Haushalte ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen haben. Sie seien nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteile gewerbliche Unternehmen zu beauftragen. Unter diese Regelung fällt unter anderem auch die Entsorgung von Altpapier. Hier gab es vor wenigen Jahren vielerorts, unter anderem in der Region Hannover, einen Streit zwischen gewerblichen Sammlern, die eigene Tonnen an die Haushalte verteilten, und den regionalen Entsorgern.

Hintergrund dieser Streits und der aktuellen Stellungnahme des Niedersächsischen Landkreistages ist auch, dass es bei der Sammlung von wiederverwertbaren Abfällen um viel Geld geht. Jeder Deutsche verbraucht jährlich immerhin durchschnittlich 239 Kilogramm Papier. Wachstumsmärkte wie China fragen Altpapier in Mengen nach und sorgen für hohe Preise. Mit Rohstoffen machen Abfallverwerter ein Millionengeschäft, von dem sich private Anbieter gerne einen Anteil sichern möchten.

In der Novelle des Abfallrechts möchte die Bundesregierung einerseits die europäischen Vorgaben umsetzen, andererseits die betreffenden Gesetze modernisieren. Darunter fällt auch die „Beibehaltung der ‚dualen Entsorgungsverantwortung’ von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung“. Diese Ausführungen sind dem Niedersächsischen Landkreistag nicht genau genug, zumal auch ein weiteres Ziel der Novelle nicht nach dem Geschmack des Landkreistages sein dürfte. Denn anstelle des bisherigen Genehmigungsverfahrens soll es nur noch eine Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler geben. Die Kommen befürchten hier unter anderem neue Konkurrenz, wenn der Gesetzestext nicht eindeutig die Abfallbeseitigung als Aufgaben der Kommunen schütze.

Foto: Clipdealer

Entdecken Sie mehr Themen