Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der deutschen Hauptstadt ihr Verfahren gegen die Bundesregierung gewonnen.
Mit dem Urteil gibt das Gericht den Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt, denen zufolge die derzeitigen Maßnahmen des Bundes zur CO2-Reduktion in verschiedenen Sektoren unzureichend sind und hinter den verbindlichen Zielen der Bundesregierung für die kommenden Jahre zurückbleiben.
Mitglieder der DUH protestierten vor dem Gerichtsgebäude und hielten Transparente und Bilder von Regierungsmitgliedern hoch. DUH sagte, die Plakate seien eine Auswahl von Zitaten besorgter Mitglieder oder Mitglieder der Öffentlichkeit.
„Zahlreiche Menschen haben sich bereits im Vorfeld für die Klage ausgesprochen und ausreichende Klimaschutzmaßnahmen gefordert. Wir nehmen alle ihre Aussagen mit, sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gerichts“, teilte die Gruppe online mit.
Worum ging es in dem Fall?
Die DUH forderte ein ausreichendes Klimaschutzprogramm in den Bereichen Industrie, Verkehr, Energie, Wirtschaft, Bauen und Landwirtschaft.
In einer zweiten Klage forderten sie die Regierung auf, Klimaziele im Bereich der Landnutzung einzuhalten.
Die Klagen basierten größtenteils auf den CO2-Emissionszielen der Bundesregierung mit einer Frist bis 2030, die ein anderes deutsches Gericht in einem früheren Fall für rechtsverbindlich entschieden hatte.
Das Gesamtziel des Gesetzes besteht darin, die gesamten CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Im Jahr 2023 lag der Wert um 46 % niedriger als im Jahr 1990, einige Experten bezweifeln jedoch, dass die verbleibenden Zuwächse rechtzeitig erzielt werden können oder werden.
Die Regierung versucht derzeit, das bestehende Gesetz so zu ändern, dass dieser Prozess irrelevant werden könnte. Das Gericht erklärte jedoch, dass diese Bemühungen derzeit für den Fall nicht relevant seien und die bestehenden Gesetze weiterhin gültig seien.
Die Bundesregierung kann das Bundesverwaltungsgericht anrufen und damit das Urteil vertagen.
Was schlägt die DUH vor, um CO2 weiter zu reduzieren?
Einer ihrer Anwälte zufolge hält die DUH die Maßnahmen der Regierung für zu vage formuliert und fordert eine Überarbeitung.
„Anstatt immer nur über Klimaschutz zu reden, brauchen wir konkrete, umsetzbare und schnell umsetzbare Maßnahmen“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Was konkrete Änderungen betrifft, sagte er, dass seine Gruppe eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometern (ungefähr 62 Meilen pro Stunde) auf dem gesamten deutschen Autobahnnetz empfiehlt, das bekanntermaßen an manchen Stellen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen hat, und niedrigere Höchstgeschwindigkeiten auf Land- und Landstraßen auch Stadtstraßen. Außerdem wird empfohlen, die Subventionen für kraftstoffineffiziente Dienstwagen abzuschaffen.
Im Bausektor strebt der Umweltbundesamt eine umweltbewusste Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen an, was unter anderem auf eine bessere Isolierung schließen lässt.
Ein Rechtsvertreter der Bundesregierung hatte argumentiert, dass die Klage der DUH die Gefahr bestehe, ein „politisches Programm“ mit einem „konkreten Plan“ zu verwechseln.
Im November 2023 entschied ein deutsches Gericht, dass die Bundesregierung die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor nicht erreicht und sich auf die Seite von Klimaschutzgruppen gestellt habe.
SB/SMS (AFP, dpa)