Deutsche Staatsanwälte fordern 15 Jahre Haft für den Verdächtigen „Maddie“.

von Otto Hofmann
2 Minuten Lesedauer

Oberstaatsanwältin Ute Lindemann bezeichnete Christian B. am Mittwoch vor einem Braunschweiger Gericht als „gefährlichen psychopathischen Sadisten“ und forderte eine 15-jährige Haftstrafe.

Lindemann sagte, es bestehe ein „hohes Maß an Sicherheit“, dass er erneut straffällig werden werde, und forderte die Unterbringung in Sicherungsverwahrung nach Verbüßung einer laufenden Haftstrafe.

Was wird Christian B. vorgeworfen?

Im Schlussbeweis am Mittwoch hatte Lindemann zuvor in einem mehrstündigen Plädoyer dargelegt, warum sie den Angeklagten für zwei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs für schuldig hält.

Zum Prozessauftakt wurden dem 47-jährigen Deutschen drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

B., der wegen der Vorwürfe seit Februar im deutschen Braunschweig vor Gericht steht, soll die Verbrechen zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben.

Madeleine McCann
Madeleine verschwand 2003 aus ihrem Bett in einer Ferienwohnung in Praia da Luz

Da festgestellt wurde, dass die Verjährungsfrist für einen der Vergewaltigungsvorwürfe abgelaufen war, wurde dieser nicht in die Strafforderungen der Staatsanwaltschaft einbezogen.

In mehreren Fällen verdächtig

Lindemann forderte 13 Jahre Haft für die verbleibenden zwei Vergewaltigungsfälle und zwei Jahre für zwei Kindesmissbrauchsfälle.

Die Verteidigung von B. hat erhebliche Zweifel an den Beweisen gegen ihn geäußert. Im Juli gewannen seine Anwälte einen Antrag auf Aufhebung eines Haftbefehls gegen ihn.

Dieser Schritt war eine Formsache, da B. wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen amerikanischen Touristin im Jahr 2005 hinter Gittern saß.

Im Jahr 2020 wurde er als Verdächtiger im Fall der vermissten dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann entlarvt, obwohl gegen ihn noch keine Anklage erhoben wurde. Die deutschen Staatsanwälte sagen jedoch, sie hätten „konkrete Beweise“ dafür, dass Madeleine tot sei.

Die Dreijährige wurde 2003 vermisst, während ihre Familie im portugiesischen Ferienort Praia da Luz Urlaub machte. Sie verschwand aus ihrem Bett in einer Ferienwohnung und es wird vermutet, dass sie getötet wurde.

Sollte B. im Braunschweiger Prozess freigesprochen und im Fall „Maddie“ nicht angeklagt werden, könnte B. nach Ansicht seiner Anwälte bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres frei sein.

Das Plädoyer der Verteidigung wird für Montag, den 7. Oktober, erwartet, ein Urteil ist am Dienstag möglich.

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