Deutsches Top -Gericht bestätigt die Wiedervereinigung der Solidaritätssteuer

von Otto Hofmann
2 Minuten Lesedauer

Deutschlands Verfassungsgericht am Mittwoch bestätigte die Solidaritätssteuer, die nach der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland im Jahr 1990 eingeführt wurde.

Sechs Mitglieder der pro-freien marktfreien Demokratischen Partei (FDP) hatten die Steuer in Frage gestellt und behauptet, dass sie gegen die Verfassung verstoßen, weil der Solidaritätspakt II der Regierung, dass die Steuer Teil des Ablaufs im Jahr 2019 sei.

Sie behaupteten auch, dass die Steuer gegen das Gleichberechtigungsprinzip verstoßen habe, da die meisten Steuerzahler – rund 90% – in den letzten Jahren von der Abgabe befreit worden seien.

Ein Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe entschied jedoch, dass diese Beschwerden unbegründet seien, da aufgrund der deutschen Wiedervereinigung noch zusätzliche Finanzierungen erforderlich waren.

Der Richter betonte dennoch, dass die Solidaritätssteuer eine vorübergehende Maßnahme sei, die verfassungswidrig werden würde, wenn die Notwendigkeit für sie verschwunden wäre.

Was ist die Solidaritätssteuer?

Die Solidaritätssteuer wurde 1991 von der deutschen Regierung eingeführt, um die Kosten für die Wiedervereinigung und die Unterstützung der Infrastruktur in den ehemals kommunistischen Oststaaten zu decken.

Richter am Verfassungsgericht Deutschlands in Karlsruhe
Deutschlands Verfassungsgericht in Karlsruhe sagte, die Solidaritätssteuer sei vorerst noch benötigt

Es wurde in den Jahren seitdem reformiert und liegt bei 5,5% des Einkommens.

Die Zahl der deutschen Steuerzahler, die der Abgabe unterliegen, ist in den letzten Jahren auf 10% gesunken – was die höchsten Einkommensverdiener ausmacht. Unternehmen und Anleger unterliegen auch der Steuer von 5,5%.

Die Regierung verteidigt Solidaritätssteuer

Im vergangenen Jahr brachte die Solidaritätssteuer rund 12,6 Milliarden Euro (13,6 Milliarden US -Dollar) in die deutschen Regierungskassen ein.

Wenn die Steuer für verfassungswidrig erklärt worden wäre, hätte sie im bevorstehenden Budget ein ähnlich großes Loch geschaffen.

Es hätte die deutsche Regierung auch gezwungen, seit 2020 rund 65 Milliarden Euro zurückzuzahlen.

Die deutsche Regierung verteidigte die Steuer vor Gericht bei einer Anhörung im vergangenen Jahr. Es wurde argumentiert, dass die mit der Wiedervereinigung der Deutschland verbundenen Kosten noch nicht abgeschlossen sind und dass die Steuer nicht an einen einzigen, spezifischen Aufwand gebunden sein muss.

Herausgegeben von: Wesley Rahn

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