Pelikan gegen Brother

Tinten-Streit zweier Marktführer

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Pelikan wehrt sich gegen Brother

Seit geraumer Zeit klagt der Drucker- und Tintenhersteller Brother gegen verschiedene „Billigtinten“, die von Mitbewerbern für Geräte von Brother angeboten werden. Einer dieser Beklagten ist der Branchenriese Pelikan mit Sitz in Hannover. Dieser wehrt sich gegen die Vorwürfe und Klagen seinerseits mit Rechtsmitteln.

Für den Kunden sind Tinten von Mitbewerbern im Handel meistens um einiges günstiger als die Originalware. Das liegt daran, dass die Druckerhersteller einen Teil des Verkaufspreises für Drucker durch den zukünftigen Nachkauf von Tintenpatronen subventionieren und so Drucker nur geringfügig teurer anbieten können, als eine Markentintenpatrone kostet. Der informierte Verbraucher greift bei vorhandenem adäquaten Ersatz zu Tintenpatronen von Mitbewerbern und kann dabei zwischen 20 und 50 Prozent sparen.

Seit Mai 2008 versucht der Geräte- und Zubehörhersteller Brother deshalb mithilfe diverser gerichtlicher Anträge, Pelikan sowie andere Drittanbieter vom Patronenmarkt für seine wichtigsten Druckertypen zu verdrängen. Brother stützt sich dabei nach Aussagen von Pelikan im Wesentlichen auf Gebrauchsmusterabzweigungen aus ungeprüften Schutzrechten. Entsprechend geht es vor Gericht hart zur Sache.

Bei Patronen, die zu Originalpatronen des Typs LC1000/LC970 kompatibel sind, hat Pelikan nach eigenen Aussagen ein von Brother Ende des letzten Jahres initiiertes Verfügungsverfahren bereits erfolgreich abgewehrt. Mithilfe von zwei Gebrauchsmusterabzweigungen hatte Brother versucht, den Schutzbereich so zu erweitern, dass möglichst viele kompatible Patronen der entsprechenden Druckertypen als verletzende Produkte gerichtlich angegriffen werden. Doch dieses Unterfangen ist bis heute nicht von Erfolg gekrönt, die entsprechenden Pelikan-Patronen werden auch weiterhin in Deutschland vertrieben.

Bei Patronen, die zu Originalpatronen des Typs LC1100/LC980 kompatibel sind, behauptet Brother, die von Pelikan hergestellten und vertriebenen Tintenpatronen würden ein europäisches Patent sowie ein deutsches Gebrauchsmuster verletzen. Aus diesem Grund hat Brother am 17. Mai 2010 zwei Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG gestellt, denen das Landgericht Düsseldorf am 19. Mai 2010 gefolgt ist, ohne der Pelikan Vertriebsgesellschaft vorheriges rechtliches Gehör zu gewähren. Pelikan hatte deshalb einen sofortigen Lieferstopp sowie die Einstellung sämtlicher Werbemaßnahmen bezüglich der betroffenen Patronentypen veranlassen müssen.

Doch Pelikan wehrt sich. Der Konzern hat gegen diese beiden einstweiligen Verfügungen Widerspruch eingelegt. Dabei macht Pelikan im Wesentlichen geltend, dass den strittigen Schutzrechten weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zugrunde liegt. Außerdem hat das Unternehmen in der Zwischenzeit Löschungsklage erhoben sowie Einspruch eingelegt.

Für den Kunden bleibt zu hoffen, dass sich im Rechtsstreit entscheidet, dass günstige Tintenpatronen von Mitbewerbern der Druckerhersteller weiterhin verkauft werden dürfen. Denn der Preisunterschied ist beachtlich.

Foto: Clipdealer

Entdecken Sie mehr Themen