Bundesprogramm Bürgerarbeit
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Bundesprogramm Bürgerarbeit startet

von Michael Weber
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18 Projekte in Niedersachsen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Weg für die Umsetzung des Bundesprogramms Bürgerarbeit in den Regionen freigemacht. Für Niedersachsen heißt das: 18 Projekte zur Aktivierung und Vermittlung von Beziehern von Arbeitslosengeld II können starten. Damit werden alle in Berlin eingereichten Projekte aus Niedersachsen gefördert. Rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II werden betreut und für etwa 2.800 Personen eröffnen sich nun Chancen auf eine mit Bundes- und Drittmitteln finanzierte Beschäftigung.

Die Modellprojekte für „Bürgerarbeit in Niedersachsen“ zielen zunächst insbesondere auf die Integration von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung ab. Dafür will sich das Land Niedersachsen ergänzend zur Bundesförderung mit bis zu 20 Mio. Euro finanziell beteiligen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion, Klaus Stietenroth, und Niedersachsens Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Oliver Liersch, lobten heute in Hannover das Engagement der Jobcenter und kommunalen Träger der Grundsicherung: „Innerhalb kürzester Zeit sind qualitativ hochwertige Projekte entwickelt worden. Alle sind vom Bund berücksichtigt worden, sodass sie umgesetzt werden können.“ Nun gelte es, im Konsens mit den lokalen Arbeitsmarktakteuren die Bürgerarbeit strikt wettbewerbsneutral zu regulärer Beschäftigung zu organisieren. „Die Integration von Hilfebedürftigen in den ersten Arbeitsmarkt ist eines der primären Ziele der Arbeitsmarktpolitik in Niedersachsen, die unter dem Leitsatz ‚Erster Arbeitsmarkt zuerst’ steht. Daher freuen wir uns, dass die Anträge aus Niedersachsen so erfolgreich waren“, sagte Liersch.

Wo die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in öffentlich finanzierte Beschäftigung ein. Hierfür wendet der Bund in Niedersachsen bis Ende 2013 rund 106 Millionen Euro auf. „Bürgerarbeiter“ sollen in den einzelnen Projekten in sozialen und karitativen Einrichtungen unter anderem in den Bereichen Kinderbetreuung sowie Jugendprojekten, Alteneinrichtungen und Tafeln eingesetzt werden. Über die Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen wird vor Ort von Tarif- und Sozialpartnern entschieden.

Das Modellprojekt Bürgerarbeit setzt sich zusammen aus den vier Stufen: Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung und die eigentliche Bürgerarbeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit. Mit der Bürgerarbeit erhalten arbeitslose Menschen, bei denen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt noch nicht möglich ist, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass sie auch während der Beschäftigung begleitet werden, attraktive Beschäftigungsangebote erhalten und so der Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt möglich bleibt. Der Bund fördert die eigentliche „Bürgerarbeit“ aus Bundesmitteln und Mitteln des Bundes aus dem Europäischen Sozialfonds mit einem zeitlichen Umfang von 30 Wochenstunden und einem Arbeitnehmerbrutto von 900 Euro monatlich zuzüglich 180 Euro für die Sozialversicherung.

 

Foto: Agentur für Arbeit

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