Ab 1. Juli Zwang zur Hundehalterhaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalterhaftpflicht in Niedersachsen

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Alle Hunde müssen versichert werden

Mit der Einführung des neuen Hundegesetzes legt Niedersachsen den Hundehaltern den zwang auf, ihren Vierbeiner zu versichern. Das soll im Falle eines Schadens letztlich den Hundehalter vor bis zu millionenschweren Schadensersatzforderungen bewahren. Neben der Hundehaftpflichtversicherung ist auch das „Chippen“ des Hundes durch einen Tierarzt Pflicht. Der Hundeführerschein muss erst 2013 abgelegt werden.

Zwang zur Hundehalterhaftpflicht

Der Aktuell wichtigste Punkt des neuen Hundegesetzes ist der Zwang zur Hundehalterhaftpflicht. Nach Schätzungen von Experten und Versicherungen wie der VGH ist erst jeder zweite Hunde in Niedersachsen tatsächlich versichert. Es besteht für Halter also ein akuter Handlungsbedarf. Wichtig: Die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt für alle Rassen. Das heißt: Auch kleine Hunde wie Pudel, Malteser oder Yorkshire Terrier müssen versichert werden. Der Unterschied ist bei den meisten Versicherungen allerdings bei der Prämie spürbar. Für einen Dobermann oder einen Pitbull wird die Hundehalterhaftpflicht etwas teurer sein als bei einem kleinen „Schoßhund“. Je nach Rasse liegen die Prämien bei ca. 50 bis 150 Euro.

Ein Stück Sicherheit

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist wie das Hundegesetz in Niedersachsen zum Teil umstritten. Unstrittig ist dagegen, dass selbst aus dem kleinsten und liebevollsten Hund durch einen äußeren Reiz schnell ein aggressiver Hund werden kann. „Er will doch nur spielen“ kann zum Beispiel bei falschen Bewegungen eines ängstlichen Menschen oder Kindes schnell zu einer überraschenden Beißattacke werden. Nicht immer muss der Hund der Ausgangspunkt solcher Situationen sein, aber der Schaden liegt meistens beim Menschen oder bei einem zweiten Hund bzw. dessen Halter. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie sie Niedersachsen vorschreibt, ist damit zumindest für den Hundehalter und das potenzielle Opfer ein Stück Sicherheit, dass die möglichen finanziellen Folgen eines solchen „Missverständnisses“ oder aus dem Handeln eines schlecht erzogenen oder aggressiven Hundes. In dem Sinne hat Niedersachsen mit dem Hundegesetz und dem Zwang zur Hundehaftpflicht ein Stück Sicherheit geschaffen.

Es ist eine spezielle Halterhaftpflicht erforderlich

Anders als Kleintiere wie Vögel, Kaninchen usw. sind Hunde wie auch Pferde nicht in einer normalen Haftpflichtversicherung inbegriffen. Für sie bieten die Versicherer eine spezielle Halterhaftpflicht. Die verschiedenen Tarife können am besten über ein Online-Tool miteinander verglichen werden. Für spezielle Fragen oder Hilfen sind die örtlichen Versicherungsvertreter ein kompetenter Ansprechpartner. Wichtig für Hundehalter ist, dass sie bis zum 01. Juli 2011 eine Hundehalterhaftpflicht über mindestens 250.000 Euro Deckungssumme abschließen. Diese Versicherung ist im Zweifelsfall nachzuweisen, denn es soll Kontrollen geben. Eine Hundeversicherung ist wichtig, denn fehlt diese Halterhaftpflichtversicherung, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Foto: Clipdealer

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